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^Neuntes
durch eine strenge Censur die ihr ketzerisch und unchristlich erscheinendenBücher dem Markte fernzuhalten.
So erlangten denn auf ihren Antrag Rektor und Dekane der Uni-versität am 17. März 1479 von Papst Sixtus IV. die Befugnis, mitkirchlichen Censuren gegen Drucker, Käufer und Leser häretischer Büchervorzugehen. Es scheint, daß Werner Rolewinks 1474 zuerst erschienener„?asoiou1u8 töwxoruin" die Maßregel hervorgerufen hat, weil er sret-mütig über den Versall der Kirche und über das anstößige Leben derPäpste und Geistlichen geklagt hatte. Seit dieser Zeit, namentlich biszur Mitte der achtziger Jahre des 15. Jahrhunderts, tragen verschiedeneBücher den Vermerk, daß sie von der Universität gebilligt und zugelassenworden seien. Diese Druckerlaubnis ist ausdrücklich in den Worten„^«Iwissum vt approbatum aiz alma Loloinsngi universitate", oderauch: ,,'1'emxtatum aclmiLSumc^us et sxxrobatuill ad alms, univer-Zitats stuciii civitat-is LolovisvW, cie ocmssllsu et voluntats sxse-tadilis et oZrsZii viri xro töiupors reotoris s^usäsm", zuweilen nochmit dem Zusätze „WÄroinatum", euthaltcn. Kirchhofs und Enneu^ er-wähnen 12 solcher -Werke, darunter die Bibel aus dem Verlage vonKonrad von Homberg, 5 Drucke von Heinrich Quentcl, 2 von Gulden-schaff und 1 von Bartholomäus von Unkel. Die kölner Universitätgeht hier weit über die Ausübung einer blos kirchlichen Censur hin-aus und maßt sich Rechte an, welche der Papst gar nicht vergebenkonnte. Niders „I)e ooutraetibus msrcatoruni" und Werner Rolewiukö„I'asoieulus tempornw" haben, wie ihre Titel besagen, nichts niit derTheologie gemein; außerdem aber beweist die Druckerlaubnis für dieBibel und ein Werk von Thomas von Aqnino, daß die Censur eine all-gemeine war. Das 1480 in Heidelberg erschienene „^loäooi Kalli oxus-cmlum Xoges to ipsuin" weist sogar vier bischöfliche Approbationenauf. Es geht hieraus hervor, daß schon damals verschiedene geistlicheWürdenträger ihre Censurvorschriften im Vcrordnungswege erlassen habenmußten; in den Gesetzen und Erlassen jener Zeit findet sich jedoch nichtsdarüber.
Einen Schritt weiter ging Berthold von Henneberg , Erzbischof undKurfürst von Mainz , ein ehrgeiziger Mann von zäher Energie, der seineMacht auf Kosten des Reichs überall zu erweitern wußte; er war dererste deutsche Fürst, welcher die Eeusur als ein weltliches Hoheitsrecht be-