Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
543
Einzelbild herunterladen
 

Kapitels Übertragung des Libellbegriffs auf das öffentliche Recht. 543

Natürlich muß jede Regierung schon im Interesse der Selbsterhaltungderartigen Überschreitungen des Gesetzes energisch entgegentreten; alleinKarl und seine Nachfolger gingen viel zu weit, indem sie jede vou deuGegnern Roms ausgegangene Schrift, ja selbst wissenschaftliche Werkeals Schmähschrift?,: verfolgten. Indem also der nürnberger Reichsabschicddie vrivatrcchtliche Definition der Schmachschrift auf das öffentliche Rechtübertrug, schuf er ein ganz neues Verbrechen, welches die Presse derLutheraner und sämtlicher Akatholiken von vornherein vogelfrei machte.Mit jedem Fortschritt der sogenannten Gegenreformation wurde durchdiese absichtliche Begriffsverwirrung die Lage der protestantischen Littera-tur mißlicher und immer mehr dem Belieben kaiserlicher Censoren undBücherkommissare überantwortet. Gelehrte Werke hervorragender luthe-rischer Theologen, wie z. B. selbst Luthers und Melanchthons oder spaterdie des berühmten tübiugcr Professors Beugel, oder anerkannte Gcschichts-werle, Wie des Sleidanus 'vs Ltatu rslizionis st rsipudlioirs La-rolo V. imxsrators LommsntiU'ii", wurden trotzdem daß sie mit Pri-vilegien gedruckt und jahrzehntelang mit dem Namen des Verfassers imHandel waren, von den frankfurter Büchcrkommissaren ans Befehl derJesuiten der Hofbttrg als Schmachschrifteu mit Beschlag belegt und ver-folgt. Zunächst also ließen die Lutheraner ohne jeden Widerstand einStrafgesetz willkürlich auf sich anwenden, das ganz andere Vergehen undVerbrechen zu ahnden hatte, dann aber ließen sie dieses auf sie über-tragene Gesetz wieder willkürlich auslegen und äudcru, statt es energischzurückzuweisen. Fürsten und Freie Städte beruhigten sich offenbar mitdem Troste, daß die kaiserliche Politik nicht bis zu ihnen reiche, undhalfen ihr schon 1529 selbst die Ketten schmieden, welche sie später umihren Hals warf, jedenfalls aber gingeu sie dem Kampfe aus dem Wege,welcher zwischen der neuen und alten Weltauschaunng vermcidlich ge-worden war. So ließen sie sich denn zu schmähenden Querulanten, zuboshaften Prozeßkrämeru hcrabdrücken, ihre Presse aber, welche die besteVerteidigerin ihrer Sache war, als unnützen Paöquillantcn verfolgen undunterdrücken. Allenfalls gewährte es ihnen eine Art von Genugthuung daßdie Unbestimmtheit der Ausdrucksweise der Rcichsvcrordnungcn letztere zueiner zweischneidigen Waffe machte, welche für jeden politischen oder kirch-lichen Standpunkt, also auch dem Angreifer gegenüber, verwendbar war.

Ein Jahr nach dem nürnberger Reichsabschied zog der Bauernkrieg