Kapitel.) Dic Schulbücher. Ce»surkollegi»m Maximilimis I.
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damit zu beschäftigen und nach Ablauf dieser Frist alle Bücher demBischof vou Freisiua.cn auszuliefern, damit sie sogleich verbrannt würden.In den Schulen wurde natürlich noch sorgfältiger auf Unverfänglichkeitdes Lehrstoffs gesehen, und der kasuistischen Moral der Väter Jesu paß-ten auch die heidnischen Antorcu uicht. Die 1569 von Jesuiten ent-worfene Schulordnung schreibt vor, daß statt des Virgil: HieronhmusPida und Baptista Mantuanus, statt des Horaz: Prudentius, Flami-nius und Johannes Pedioneus, statt des Ovid: Ambrosins Novidiusgelesen werden sollten. Auch unter dein glaubenseifrigen Maximilian I. gab mau solche Bevormundung nicht ans. Da noch immer verboteneBücher durch Schleichhandel im Publikum verbreitet wurden, ergiug so-gleich nach Maximilians Regierungsantritt eine ernste Warnung (13. März1598), daß demnächst strenge Hausdurchsuchungen bevorständen und alle,bei denen sich verbotene Schriften finden würden, „daraus dann einesjeden ketzerisches, verstocktes und halsstarriges Gemüt unfehlbar abzu-nehmen", andern zu abscheulichem Exempel gestraft werden sollten. Die, Verbote wurden iu der nächsten Zeit mehrfach wiederholt und es bliebauch nicht bei der bloßen Drohung. Es fanden in der That häufig Visi-tationen statt; namentlich die fremden Bücherballen in den Buchlädcnwurden eifrig durchsucht und man wandte dabei selbst dem dazu ge-brauchten Packpapier Aufmerksamkeit zu. Auch bei Todesfälle«? wurdendic im Nachlaß vorgefundenen Druckschriften untersucht und eventuell dieden Besitzern verbotener Bücher angedrohte Strafe über die Erben ver-hängt. Die Instruktion für den geistlichen Rat vom 20. Dezember 1608schärfte wiederholt ein, die Buchfnhrerlädcn namentlich auf Dulten undJahrmärkten zu visitieren und die vorgefundenen sektischen Bücher zukonfiszieren; alle in Bayern zu druckenden Werke waren vorher der Cen-sur zu unterwerfen und ohne Imprimatur dürfte teins in den Buch-handel kommen. Erläuternd wurde iu einem Generale vom 24. Januar1609 hinzugefügt: „Zur Censur der iu Müucheu gedruckt werdendenBücher sind zwar jedesmal einige aus den geistlichen Räten zu deputie-ren; wenn aber solche Tractätl und Sachen, zum Druck bestimmt, vor-gelegt werden, die etwas wichtig und disputierlich sind, sollen auch andereGeistliche und gelehrte Personen beigezogeu werden. Es soll auch ferncrsder Dechant bei U. l. Frau alle und jede censierrc Traktate und Schrif-
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