570
SchwMtcndes Perynltc» dcs Rat^? in Nnriiber^.
^^ciuücs
drucken und ausgehen zu lassen. Veranlaßt ward dieser Erlaß durch diekaiserliche Beschwerde, daß die nürnberger Pressen an der Herstellunghussitischer Bücher arbeitete::, weshalb denn auch zu derselben Zeit demAndreas Kaschauer und Jeremias Hetzel aufgegeben wurde, weder Bibelnoch andere Bücher in böhmischer Sprache zu drucke», widrigenfalls sieausgewiesen und anderweitig bestraft werden sollten.
In dem bald darauf beginnenden Siegeslauf der Reformation durchDeutschlaud waren die Freien Städte, Nürnberg voran, Luther günstiggestimmt. Schon 1518 hatte der Buchdrucker Friedrich Pehpus ohneWissen und Erlaubnis des Rats, aber auf Begchreu der nürnbergerAugustiucrmouche, Luthers deutschen Trattat gegen den Ablaß druckenlassen. Der Rat wagte Peypns nur mit einem leichten Verweis zustrafen. Der auögedehute Vertrieb der Reformatiouslitteratur iu Nürn-berg ist im übrigen bereits im siebenten Kapitel geschildert worden. Zwarveröffentlichte der Rat nach langen Beratungen das Wormser Edikt, docherst im Oktober 1521. Er verbot außerdem allen Buchführern das Fcil-haltcu und den Verkauf „der Lutherschen Büchlein nnd anderer Schmäh-schriften", erließ auch 1522 zwei nene Verbote: das eine im März gegenden Verkauf von Luthers Bildnissen mit dem heiligen Geist, sowie desBüchleins vom neuen Glauben und anderer eben erst zu Wittenberg umerschienenen Schriften, das andere im August gegen Luthers Augriff aufden Köuig von England , welches Büchlein auf Verlangen des ErzherzogsFerdinand aus allen Buchläden weggenommen werden sollte. Im Ja-nuar 1523 wurde den Druckern ausdrücklich gestattet, gegen Luther allesdas zu drucken, was ihnen während des dort tagenden Reichstags zumDruck übergeben werden mochte, uud im darauffolgenden März mWteudie Stadtknechte bei allen Buchführcru nach verbotenen Büchern uudBildern suchen. So fügte sich der Rat; aber nur scheinbar. Er schritteben höchstens in flagranten Übcctretnngsfällen und nur auf das äußereAndrängen der Reichörcgieruug hin wirklich ein und ließ im allgemeinendie Anhänger Luthers so ziemlich thun, was sie wollten.
Im sicbeuteu Kapitel sind bereits einige Beispiele für dieses schwan-kende uud hinterhältige Auftreten des Rats beigebracht worden; sie mögeii.hier noch eine weitere Ergänzuug fiudcu. Als Erzherzog Ferdinand undder päpstliche Nuntius Eampeggi sich im Frühjahr 1524 darüber be-schwerte,?, daß der Rat die Lutherschen Schriften haufenweise drucken