572 Verbot gegen Kivrlstndt ». d, Schlvcizcr. Wolfg. Vogcl von Bopfingcn.
darüber betreten wird, daß er sein Püchcr hausirct, soll man den oderdieselben in's Loch schaffen". Zugleich aber wurde dem Buchführcr unterdem Rathaus für drei Jahre die Stadt und deren Umfang auf fünfMeilen verboten, weil er trotz der an ihn ergangencn Warnung einSchmähbüchlcin gegen Martin Luther verkauft hatte Dagegen erhielte»die Buchdrucker und Buchführcr am 10. Juli 152l> den Befehl, sich beiernstlicher Strafe des Drucks der Karlstadtschcn, Zwingli'schen, Ökolam-pädiusschen und ihrer Anhänger Büchlein vom Sakrament zu enthalten,„dieweil darin nichts als Verführung und Tenfelswerk erfunden worden;dazu was in Baden und Aargau disputirct, weder zu drucken noch failzn haben".
Unter den nach Nürnberg gezogenen fremden Pfarrern befand sichauch Wolfgcmg Vogel aus Bopfingcn in Schwaben. Der Rat vonNürnberg gab ihm eine Predigerstelle in Eltcrsdorf, zog ihn aber zurUntersuchung, weil die von Bopfingen durch eine heftige Schrift ihresfrühern Seelsorgers sich sehr verletzt fühlten nud weil dieser die inRcgensburg versammelt gewesenen Fürsten „tolle Götzen" genannt hatte.Die Beschwerde war im Januar 1527 eingelaufen. Am 22. März be-fand sich Vogel ohne Angabe von Gründen im Gefängnis, und am26. März wurde er zum Tode verurteilt und hingerichtet. Der Rathatte, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, bei dem Gange des Unglück-lichen zum Richtplatz 10 Schützen befohleil. Der „Lochhüter" durfte des„Pfaffen" Rock, den er entlehnt hatte, ohne Wissen des Rats niemandaushändigen. Denen von Bopfingen wurde die Antwort, dem Wolf-gang Vogel sei wegen seiner Handlungen sein Recht erwiesen worden,weshalb sie nuu vor ihm sicher seien. ^ Vogels Weib bat um Aus-händigung der Bibel und anderer ihrem Manne gehörigen Bücher; alleinder Rat verweigerte sie, weil ihr Inhalt gefährlich sei und von Schwär-merei handle, gab aber der Frau eine „Ergötzung" dafür. Heller inseinem „Leben Lulas Cranachs", S. 113, sagt, daß Vogel ein Bündniszu bilden gesucht habe, um alle Obrigkeiten abzusetzen und ein neuesReich in Christo zu gründen, wo nur Gleichheit herrschen sollte, eineAngabc, welche, wenn auch übertrieben, das Verfahren des Rats ver-ständlicher macht.
Andererseits vermied der Rat mit so ängstlicher Vorsicht, es mitKaiser und Papst zn verderben, daß er in einem ziemlich unschuldigen