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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Kapitel,)

Nürnbergs Eintreten für seine Buchhändler.

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nern gegenüber eins fühlte. Wenn nun hier und da eine Verfolgungmißliebiger Bücher oder Schriftsteller stattfand, so geschah das in derRegel mehr infolge der Anträge des Kaisers oder auswärtiger Stände,als ans eigenem Antriebe. Sodann aber bildete Nürnberg insoferneinen wohlthuenden Gegensatz zu manchen andern Reichsstädten, als essich seiner Buchhändler und Drucker nach Außen hin energisch annahmund sie vor Schimpf und Schande schützte.

So war der Buchführer Andreas Eschenbergcr im Herbst 1562 inWien gcfänglich eingezogen nnd bedroht worden, an den Pranger gestelltund mit Rnten ausgestrichen zu werden, weil er sich, trotzdem, daß erschon eiumal ausgewiesen worden war, zum zweiten mal mit lutherischenSchulbüchern, Bibeln und Postillen in Krems und in Niederöstcrreichhatte betreffen lassen. Für Kaiser Ferdinand war dies ein Verbrechen,obgleich er als Reichsobcrhaupt eigentlich nichts dagegen thun durfte.Um nun einen Rechtstitel für ihr Vorgehen zu haben, behandelten seineBeamten und die Geistlichen derartige Fälle als erzherzogliche, als Lan-des- und nicht als Reichsbchörden. Der nürnberger Rat hatte kaumdie Beschwerde Eschenbergers erhalten, als er sich am 26. September1562 an den Kaiser wandte, für die Ehrbarkeit und Unbescholtenheitseines Bürgers eintrat und dessen Recht zum Verkauf derartiger Bücherfür zweifellos erklärte. Zugleich aber beantragte er, daß ihmdie schmäh-liche Strafe des Prangers, des Ruthenausschlagens und anderer öffent-licher Schande" erlassen würde. Die Erledigung der Sache zog sichlange hin. Der Rat beauftragte deshalb am 19. November 1562 seinenAgenten in Wien , Georg Stümpfl, energische Schritte zu thun, daßderarme unschuldige Manu wieder mit Gnaden lcdig gelassen werde". Dasscheint denn auch geschehen zu sein; wenigstens kommt der Eschenberger-schc Fall fortan nicht mehr in den nürnberger Akten vor.

Ganz um dieselbe Zeit hatte auch der Erzbischof von Salzburg demnürnberger Buchführer Nikolaus Vogel ein Faß Micher in Salzburg öffnen und den ganzen Inhalt durchsuchen lassen, aber nur einen an-stößigen gemalten Bries gefundcu, weshalb der Besitzer, der behauptete,das anstößigeGemälde" nicht in das Faß gepackt zu haben, gcfänglicheingezogen wurde. Seine Frau Elisabeth führte wegen der Behandlungihres Mannes beim Rat Beschwerde, und dieser verlangte am 28. Sep-tember 1562 dessen Freilassung beim Erzbischof, der sie anch sofort verfügte.