Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
581
Einzelbild herunterladen
 

Kapitel.) Frankfurt a, M, Die mainzcr Büchcrkvmmission.

581

So rücksichtslos und eigenmächtig dieser ehrgeizige Kirchenfürst auch vor-zugchen Pflegte, so hatte er sich doch vor Erlaß seines öffentlichen Straf-mandats von? 4. Januar 1486 der schwächlichen Willfährigkeit des frank-furter Rats zu vergewissern gewußt. Jenem Strafmandat war bereitsam 22. März 1485" ein Erlaß an den Pfarrer zu St. Bartholomäi,Dr. Konrad Hensel, vorangegangen, ein Erlaß, der sich von jenen? Man-dat nur dadurch unterscheidet, daß in ihm die vier Mainzer Censoren nichtmit Namen genannt sind. In dem deutschen Begleitschreiben vom 24. März,mit welchem Berthold diesen Erlaß von 1485 an Bürgermeister und Ratvon Frankfurt übersandte, verlangte er bereits ausdrücklich von diesemdie Ernennung jener zwei frankfurter Gelehrten (Doktoren oder Liccn-tiaten), welche in Gemeinschaft mit dem Plcban in der laufeudcu Messeund später alle zum Verkauf ausgelegten Bücher besichtigen und nach In-halt jenes Erlasses verfahren sollten. Erst nachdem der frankfurter Ratsich gefügt hatte, erfolgte die formelle Veröffentlichung des sogenanntenStrafmandats vom 4. Januar 1486. Erzbischof Albrecht (von Branden-burg) trat dann später mit seinem Mandat von 1517 in Bertholds Fuß-stapfen. Die aus der Zeit des Reuchlinschen Streites im sechsten undachten Kapitel mitgeteilten Daten beweisen, daß diese Mainzer Bücher-kommission, wenn man sie schon so nennen will, thatsächlich ungefähr biszum Jahre 1524 fungiert hat, wenn auch der frankfurter Rat nach Be-ginn der Reformation den Denuuziationeu des Plcban Peter Meyer gegen-über taub geblieben zu sein scheint. Die Durchführung der Reformationin Frankfurt dürfte uun zwar der Wirksamkeit diescr mainzcr Aufsichts-behörde unbediugt ein Ende bereitet haben. Aber nur ciue verhältnis-mäßig kurze Spanne Zeit war dein Rat eine freiere Bewegnng auf preß-polizeilichem Gebiete beschiedcn, auch diese oft genug beeinträchtigt durchden seitens mächtigerer Fürsten ausgeübten Druck, wie sich bei Besprechungder sächsische» Censurverhältuisse iu einem drastischen Beispiel zeigen wird.Die Errichtung der kaiserlichen Büchcrkoinmission setzte den Rat ans die-sem Gebiete bald völlig matt. Die Weitereutwickcluug der Eensurvcrhält-nisse in Frankfurt durchschlugt sich im übrige» so sehr mit der Geschichtedieser Kommission, daß diescrhalb auf das derselben gewidmete zehnteKapitel verwicseu wcrdeu muß.

Von den übrigen Reichsstädten bedarf höchstens noch Hamburg einer besonder» Erwähnung. Hier findet sich die erste lotalgeseylichc Ver-