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fügung über die Regelung der Censur in einem im Juli 1562 erlassenenMandat, das seinen Ursprung einem auf dem lübecker Kreistage desRicdersächsischen Kreises zu Stande gekommenen Beschluß verdankt. DerInhalt ist kurz folgender: es soll fortan im Kreise sich niemandunterstehen, ein Buch oder eine Schrift in diesem Kreise, oder anderswo,im Druck ausgehen zu lassen, es sei denn, daß er vorher seiner Obrig-keit solches und die Ursache«, warum er es im Druck ausgehen lassenwolle, anzeige und der Druck durch die Obrigkeit zugelassen sei. Andern-falls solle der Betreffende ausgewiesen und anch von andern Obrigkeitendes Kreises nicht aufgenommen werden.
Beim Beginn der in diesem Bande behandelten Periode stand dieSchweiz noch in einem lockern Verbände mit dem Deutschen Reiche; erstder Westfälische Friede löste staatsrechtlich das Schciuvcrhältuiö. Esrechtfertigt sich daher, der Entwickelung der Eensurverhältnisse in den be-deutender» Kantonen im Anschluß an die in den Reichsstädten zu ge-denken. Das erste auf Preßpolizei bezügliche Aktenstück, welches sich inBasel findet, stammt von niemand Geringerm als Erasmns. Es isteine Denunziation! In einem undatierte» lateinischen Schreiben teilter dem baseler Rate mit, er habe aus Lyon erfahren, daß eine vonWilhelm Pharel (Farel) gegen ihn verfaßte französische Schrift dort-hin bracht worden sei. Auch in Kostnitz (Konstanz ) seien zwei gegenihn gerichtete Libelle Farels vorgekommen. Dieser sei ein boshafterMensch; außer andern werde vorzüglich der Papst angegriffen. Zwarseien weder Verfasser noch Drucker genannt; doch halte man allgemeinFarel für den Verfasser und einen gewissen Welshans für den Drucker.Das wäre leicht zu erfahren, wenn Cratander und Watißueve (Battemschnee), die die Schrift öffentlich verkauften, eidlich befragt würden,von wem sie dieselbe hätten, und wenn Welshans darüber vernommenwürde, was er in der letzten Zeit gedruckt habe. Farel rühme, sich,seineu, des Erasmus, Ruf zu beinträchtigen, wo er nur könne. Ihmpersönlich sei dies gleichgültig; aber der Rat möge sich vorsehen, daßnicht unversehens eine solche Pestilenz in seinen Staat einbreche.„8i Huis sg,vst> I^utsro, Iws ut dostW sva-nAslii I^utsrus ipsscletsstatui', ^uos soribit CÄeais in eg-stin Israel." Es gebeLeute, welche sich verschweren hätten, durch Schriften ohne oder mitfingiertem Titel alle Welt anzugreifen; was sie jetzt gegeu ihn wagten,