Kapitel.Z
Entwickelung der buseler Ccnsurverhältnissc.
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würden sie auch bald gegen den Rat wagen, wenn dein nicht Einhaltgeschähe.
Es ist nicht ersichtlich, daß der Rat auf diese Anregung hin einge-schritten wäre; vielleicht ist sie aber Veranlassung zu einem am 12. De-zember 1524 gefaßten Beschluß des alten und neuen Rats, daß hinfüroalle Drucker der Stadt Basel nichts drucken lassen oder selber druckensollen, ehe es durch die dazu Verordneten besichtigt und zugelassen,auch sollen sie zu den Drucke» ihre» Namen hinzusetzen. Diese Ver-ordnung wurde 1542 bei Strafe von 100 Guldeu erneuert.
Eingehendere Anordnungen erließ der Rat im Jahre 1550. Weilbisher ohne Wissen der Obrigkeit allerlei Büchlein in italienischer undandern fremden Sprachen heimlich in Basel gedruckt und „hingeführt"worden, darum der Stadt viel Nachrede uud Schaden geschehen mag,sollen die Drucker in Sachen die Heilige Schrift nnd Religion anlangendnur in lateinischer, griechischer, hebräischer nnd deutscher Sprache, inandern fremden Sprachen, als italienisch, französisch, englisch und spa-nisch, aber ganz und gar nichts drucken. Doch wich man schon nach dreiJahren, wenigstens in einem Fall, hiervon ab. Im Jahre 1553 hattenSimon Sultzer, Prediger am Münster , und Dr. Bonifacius Amerbachbeantragt, daß eine Übersetzung des Alten Testaments aus dem Hebräi-schen ins Französische durch Johann Herwag gedruckt werden dürfe. DerRat beschloß, daß man solche, wenn sie druckfertig, besichtigen solle, undsofern dann kein Schmutz-, Schand- und Schmachwort darin, möge siezum Druck zugelassen werden. Die erste eigentliche Censurordnung er-ging 1558: die Buchdrucker sollen kein Buch drucken, es sei deuu dasManuskript zuvor besehen und approbiert; sie wurde erneuert und wiedereingeschärft unter dem 15. Februar 1665.
In eine eigentümliche Lage geriet 1676 der UniversitätsbuchdruckerHans Jakob Decker (I.). Er wurde eingekerkert, weil er in dem DorfeHäsingen für den Prälaten zu Murbach und Luders eine Druckerei errichtetund seit zwei Jahren verschiedene „papistische" Bücher gedruckt hatte. Einlanges Rechtsgutachten des Dr. Peter Megerlin spricht sich dahin aus,daß Decker das Leben verwirkt habe, es sei denn, daß der Rat ihn vonStadt und Land auf ewig relegieren und hinwegschaffen wolle, über DeckersKinder aber, damit dieser sie nicht mit sich ins Papsttum führe, sciueväterliche Hand halte und sie ins Waisenhaus aufnehme, auch iu unserer