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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Kapitel.) Gewerbe- und Preßpolizei in Zürich im 17. Jahrhundert. 585

worfen,weil in einer Anzahl neuer Kalender für 1650 solche Wortestehen, über welche die Eidgenossen der andern Religion Verdruß undUnwillen empfinden möchten".

Eine förmliche Censurordnung war aber erst die Bestimmung von1650, nach welcher alle Bücher, die von Bürgern oder Schirmverwand-ten in offenen Druck gegeben werden sollten, samt den dazu gehörigenKupfern, in Zürich oder anderswo gedruckt, den zur Censur Verordnetenvorher vorgelegt werden mußten.Von jedem Buche, dessen Druck er-laubt, soll der Drucker jedem der verordneten drei Herrn? allwegcn einExemplar für seine Mühe und Arbeit zu geben schuldig sein, dagegenzu des Herru, so etwas in Druck gibt, Gefallen stehen, die drei Ver-ordneten auch, wie bisher etwan geschehen, sonst zu verehren und sichdankbar zu erzeigen". Das Jahr 1660 brachte dann noch an Neue-ruugeu, daßder Tax der Kirchen- und Schulbücher halber" sich dieDrucker mit den Censoren verständigen sollten, damit die Bürger undLandschaft sich nicht über zu hohe Preise zu beklagen hätten, und daßein weltlicher und ein kirchlicher Censor die fremden Buchführer undLiederträger" fleißig zu visitieren hätten.

Gegen Ende des Jahrhunderts, 1698, schlössen sich daran endlich nochfolgende bedenkliche und engherzige Anordnungen: Die Buchbinder solltenbei ihreu bürgerlichen Pflichten befragt werden, was fürirrige" Bücheruud Schriften Heinrich Locher ihnen einzubinden übergeben habe,mitBefehl, daß sie für das Künftige Nichts, was unserer heiligen Religionentgegen, in Arbeit nehmen, sondern, wenn dergleichen ihnen zukommenwürde, solches unverzüglich dem Censor hinterbringen sollen". Die zurCensur Verordneten sollten außerdem nicht allein die Läden der Buch-führer, sondern auch die der Buchbinder alle Jahre zu verschiedenenmalen fleißig visitieren und sorgfältig verhüten, daß keineirrgc istigen"Bücher und Schriften darin feil gehalten oder eingebunden würden.

In deu deutschen Reichsstädten hatten sich die Censnrverhältnisse, wieaus allem diesem zu ersehen, in engem Anschluß au die Reichsverord-nuugcn entwickelt. Zeigt sich in ihnen größere Strenge und eine eigeneVcrordnungsthätigkeit, so sind diese meistenteils auf den Druck mächti-gerer Reichsstände zurückzuführen. Selbständiger und eigenartiger gestal-teten sich uatürlicherweise die Verhältnisse in den größern Territorien; unterihnen sei, neben den Kurfürstentümeru, nur Würtemberg hervorgehoben.