Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
598
Einzelbild herunterladen
 

5O8 Streitigkeiten innerhalb der Behörde. Praxis der Censoren. sNeuntcs

nung von 1588 verfügte zwar noch weiter, daß auch für die durch dieUniversität approbierten Bücher die Druckerlaubnis erst in Dresden eingeholt werden sollte; doch scheint dem keine Folge gegeben wordenzu sein. Dagegen wurden die Buchdrucker uun darauf vereidigt, ohneCensur der Universität und des Rats nichts zu drucken. Aber ebenso, wiedie dresdener Supercensur jedenfalls am Widerstände der Universi-tät scheiterte, ließ sich auch der Rat zu der erforderten regelmäßigenVisitation der Buchläden nicht herbei,da sich niemand dazu gebrauchenlassen wollte". Daneben suchte sich die Universität außerdem die Ceusur-befuguisse immer mehr allein anzueignen und beanspruchte sogar 1598die Censur über die Ratsmandate, wogegen sich der Rat der sich dieLokalccnsur, besonders auch über die Neuen Zeitungen, vorbehaltenhatte natürlich energisch sträubte.

Gegenstand eines weitern Streitpunkts, dessen Erledigung nebender des soeben erwähnten die Zeit eines ganzen Jahrhunderts erforderte,war die Vereidigung der Buchdrucker. Die Universität beanspruchte dieMitwirkung dabei, weil die dieselbe anordnenden Reskrivte an Universitätund Rat gemeinschaftlich gerichtet waren und erstere allen? Anschein nachgern die in Wittenbcrg bestehenden Verhältnisse auf Leipzig übertragenhätte. Der Rat hingegen suchte sich mit Fug und Recht die Gewerbe-Polizei und' die Jurisdiktiou über seine Bürgerschaft mit Entschiedenheitzu wahren, siegte auch schließlich ob. Es würde jedoch zu weit führen,hier näher auf derartige Kompetenzstreitigkeiten einzugehen.

In der ganzen nachfolgenden Periode und bis zu Ende des Dreißig-jährigen Kriegs. scheint die Preßpolizei, soweit sie sich auf Verfolgungmißliebiger Schriften erstreckt, in Sachsen fast ganz geruht zu haben;nur wenige, ganz vereinzelte Fälle davon werden berichtet. Erst vonder Michaelismesse 1651 an beginnt das Fahnden auf Schmähkartenund heterodoxe Schriften von neuem. Nach und nach wird auch in ein-zelnen Fällen eine genauere Bestimmung des bisher unklaren BegriffsvonLibell",Fainosschrift" undCharteke" gegeben. Verschiedene Man-date verbieten Schriften, diewider die Ordentliche Obrigkeit lausten",oder dieden landesfürstlichen Regalien nachtheilige und gefährlicheDinge" enthalten oder gegenUnsere ^ura. und Unser Hohes Ansehen"verstoßen. Den Schriftstellern und dem Prcßgewerbe überhaupt war da-mit natürlich nicht gerade viel geholfen; das Belieben des Censors, und