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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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603
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Kapitcl.Z Willkürliches Verfahren iil Preßsachen. Carpzow und Schleich . 603

die ganze Auflage eir.es wertvollen Verlagsartikels zum Opfer. InSachsen wurden seit dem 16. Jahrhundert die Akten in Kriminalsachenvon den kurfürstlichen Gerichten zum Verspruch an den Schöppenstuhl inLeipzig oder den in Wittenberg verschickt, wahrend viele Patrimonial-uud Stadtgerichte solche an die Juristenfakultäten sandten. Der leipzigerSchöppenstuhl, der sich hierdurch unangenehm berührt fühlte, suchte sichnun auf Veranlassung eines seiner Beisitzer, des hochangesehenen JuristenBenedikt Carpzow, ein Monopol des Rechtsprechens in Kriminalsacbenzu »indizieren und gab dadurch Veranlassung zu heftigen Reibungenzwischen Schöppenstuhl und Universität. Als nun aber auch die leip-ziger Advokaten in einer Eingabe an den Kurfürsten das Recht in An-spruch nahmen, in Kriminalsachen Sprüche zu fällen, außer, wenn solchebei kurfürstlichen Gerichten anhängig wären, wurde der Streit durch zweiRestripte des Kurfürsten Johann Georg vom 26. Juni 1638 entschieden.Während aber die Sache noch der kurfürstlichen Entscheidung harrte,hatte Carpzow seinenPeinlichen Sächsischen Jnquisitions- und Achts-prozeß" im Verlage von Clemens Schleich und Mitverwandten in Frank-furt a. M. anonym erscheinen lassen, da seinem Manuskript in Witten-berg die Censurgenehmigung verweigert worden war. In diesem Buchehatte er (Tit. 9, Art. 3) den Juristenfakultäten die Berechtigung abge-sprochen, in oriminalibus zu erkennen und Urteil zu sprechen; ihre Ur-teile hätten keine größere Kraft, als wenn sie von xrivati8 vootoridus,denen das rechtliche Versprechen nicht zugelassen, gefällt wären. Wennaber Richter und Beamte solche Akten anderswohin, als an einen Schöppen-stuhl, verschickten, hätten sie sich gerichtlicher Zuspräche und Prozesse höch-lichst zn befürchten. Daß Carpzow der Verfasser des anonymen Werkssei, war ein öffentliches Geheimnis. Die Rücksicht auf den berühmtenund hochgestellten Mann war wohl auch Veranlassung zu einer außer-gewöhnlichen Milde des Kurfürsten, während andererseits gegen den Ver-leger mit aller Strenge vorgegangen wurde. Die Juristensakultät hatte sichuämlich wiederholt beschwerend an den Kurfürsten gewandt, indem sieausführte, wie lits xsnäsnw eine ungenannte Privatperson gewagt hätte,durch eine öffentlich verkaufte Schrift die Sache entscheiden zu wollen.Hierauf erfolgte unter dem 9. August 1638 ein weiteres Reskript desKurfürsten an Universität und Rat zu Leipzig, welches besag!. weil vorallen Bücherndes ^.utlioiii, und Tichters", wie auch des Druckers