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gleichen Unordnung der Trucker und Buechhendler traget im Werckhspuren inögen." Der Rat kam dem Befehl ohne jene Widerrede nach.Der Kaiser sprach ihm ein Jahr später, !). März 1580, seine volle Zu-friedenheit mit der dem Dr. Best geleisteten Hilfe aus und ermähnteihn, sich auch iu Zukunft seines Allerhöchsten Vertrauens würdig zuzeigen. Zugleich eruanute er am 9. März 1580 zur bessern Unter-drückung der Famosschriften und Schinähgedichte den Domdcchanten zuSt. Bartholomäus, Johann Steinmetz, znm zweiten Büchcrkommissar.
Der Rat erntete jetzt, was er vor 10 Jahren gesäet hatte, undRudolf II. nahm nur au, was seinem Bater freiwillig angeboten wordenwar. Von Friedrich III. an hatten die Kaiser zwar die Preßgcsetzgebnngals ihr Hoheitsrecht betrachtet, allem die Handhabung der Preszbcstim-mungen und der Censur, wie dies schon in dem vorigen Kapitel ausge-führt worden, den Landesbehörden überlassen. Von jetzt ab maßte sichder Kaiser die Censur der einzelnen in Frankfurt erscheinenden Schriftennicht allein an, sondern unterdrückte sofort auch durch seine Kommissaream Hauptsitz des deutschen Buchhandels die gesamte ihm nicht genehmeLitteratur. Frankfurt war uicht mehr Herr im eigenen Hause, sonderuhatte fremdem Willen zu gehorchen uud der Politik der Hofburg warder Punkt gegeben, an welchem sie ihre Hebel ansetzen konnte, um ihreromanischen und antideutsche» Ziele zu erreichen. Anfangs wurde derRat noch geschont; allein jeder neue Bücherkommissar trat anmaßenderund herrschsüctiger auf. Und doch wäre es so schwer nicht gewesen, mitdem Hofe iu Wien und Prag fertig zu werden. Es handelte sich umeine Angelegenheit, welche die protestantischen Stände in ihren wohl-erworbenen Rechten beeinträchtigte und welche auch später die Kurfürstenvon der Pfalz und von Sachsen vorerst siegreich gegell den Kaiser aus-fochten. Wenn man aber nicht den Mut hatte, prinzipiell für eine ge-rechte Sache einzutreten, so hätte eine dilatorische Politik, noch dazu,weun sie von einem ab nnd zu erneuerten Geldgeschenk unterstützt wor->den wäre, vollständig ausgereicht, die kaiserliche Einmischung zn beseitigen.Als Maximilian 1567 bei Gelegenheit des bereits erwähnten Falls mitdem angeblichen Libcll „Die Nachtigall" mit Entziehung der Mcßprivi-lcgicn gedroht hatte, war ja die kaiserliche Gnade auch durch eiue Tuuuncvon 30000 Goldguldeu wiedergewonnen worden. Aber als sich 1570 derdrohende Schlag ankündigte, wähnte der Rat schon genug Opfer gebracht