Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
625
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Kapitel) Bitten der sächsischen Buchhändler in Dresden um Schutz.

derung eines Pflichtexemplars von den kaiserlicherseits nicht privilegiertenBüchern eine unbillige und den Handel lähmende. Leichtfertige undFamosschriften seien in Sachsen nie in Übung gewesen, weshalb manaucb nirgends eine Klage darüber gehört habe. Aus diesen Gründenmöge der Kurfürst sowohl im eigenen Namen als auch als Bormundseiner Vettern, für seine Buchhändler (und die in Jena) beim Kaiser da-hin intercebieren, daß von ihnen keine Censurbescheinigung und lein Frei-exemplar gefordert werde, zumal sie erbötig seien auf ihre Kosten fürjede frankfurter Messe einen besondern Katalog aller in Sachsen neu erschie-nenen Bücher anzufertigen, damit ihrethalben wegen Famos- und an-derer verbotenen Schriften im heiligen Reich nichts zu befürchten sei.

Diese offizielle Bittschrift vorsichtig so eingerichtet, daß sie demerbetenen Jntercessionsschreiben an den kaiserlichen Hof nötigenfalls ab-schriftlich hätte beigefügt werden können war zugleich von einemSchreiben gleichen Datums an das kurfürstliche Ministerium (KanzlerPräsidenten und andere Geheime Räte) begleitet, in welchem sich dieBittsteller offener anssprechen (da sieaus allerhand Ursachen etzlichcumbstände vnd motiven nicht gedencken mögen") und sicherlich die An-schauungen vortragen, welche unter den fremden Buchhändlern auf der frank-furter Herbstmesse die herrschenden gewesen waren. Die Pctenten bittendarin, dem Kurfürstenvorgezeigte Umstände und Motiven" unddar-neben anzumelden und fürzutragen, nämlich, daß solche Kaiserliche Kom-Mission Niemanden denn Päbstischen aufgetragen, und sich darnebenetliche andere fremde unbekannte Visitatores befunden, welcher in derKommission nicht gedacht worden, daher allerlei Argwohn verursachet.Hernach als von uns nicht allein die Lxsmxlarig, vermöge des Man-dats abgefordert, sondern darneben ein Buch vorgeleget, damit ein Jederdie Bücher, so er überreichen würde, mit eigenen Händen einschreibe,haben wir uns zwar wieviel möglich darwidergesetzt und wider solcheNeuerung mit der Freiheit des öffentlichen Markts schützen wollen.Derweil aber sie von mehreren theils der päbstischen Religion zuge-thanen Buchhändlern solches allbereit erlangt gehabt, so sind auch wirgedrungen worden, ihren Willen zu vollbringen und zu Ehren derKaiserlichen Majestät ausf selbiges Mahl zu gehorsamen; haben dochdaneben protestiret, Unserer gnädigsten Herrschaft solches nnterthänigstzu erkennen zu gebeu. Weil es dann fast augenscheinlich, daß uns au

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