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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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638
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638 Einmischung des päpstl. Nuntius. Übergriffe der Kommission. sZehntes

lung" zu Amberg gedruckt. Auf die erste der genannten Flugschriftenhatte der päpstliche Nuntius den Kaiser in einer undatierten Eingabeaufmerksam gemacht. Es ist das erste mal, daß sich in den frankfurterAkten die direkte römische Einmischung in die deutschen litterarischen An-gelegenheiten zeigt, und daß ein Nuntius den Kaiser bei seinem, demPapste schuldigen kindlichen Gehorsam ermahnt, ein derartiges ketzerischesLibell im ganzen Reiche und in den Habsburgischen Erbländern zu ver-bieten. Mathias sandte denn auch am 5. Oktober 1613 dieseschand-und lästerliche" Schrift an Leucht ein und bemerkte, daß wenn er auchvon dessen Eifer im voraus überzeugt sei, er es doch in einem soaußerordentlichen Falle für angezeigt gehalten habe, ihm eine außer-ordentliche Erinnerung zugehen zu lassen. Zugleich befahl er aber auchdem Kommissar, auf andere derlei böse und ärgerliche Bücher, nament-lich auf die zweite und dritte der genannten Flugschriften fleißig zuachten,damit dieselben alsbald abgeschafft und außen Weg geräumtwerden". Leucht gelang es denn auch, mehrere Exemplare dieser Schriftenbei Johann Berner, Christoph Bruder, Nikolaus Rode und PeterSchinkel abzufassen und an sich zu nehmen. Unterm 15. Januar 1614verlangte der Kaiser vom frankfurter Rate gar die Mitteilung derNamen aller unter dessen Botmäßigkeit stehenden Schriftsteller, Buch-händler und Buchverkäufer, da er mit Mißfallen und Befremden ver-nommen, daß dort schon langeschmachhaste und lästerliche Bücher"von verschiedenen Autoren gegen die uralte katholische Religion und derenVorsteher gedruckt, öffentlich feilgehalten und verkauft worden seien.Durch solche Schriften würde nur das Mißtrauen und die allgemeineErbitterung genährt und neu erweckt, abgesehen davon, daß sie strafbarund verboten seien, also billiger Weise nicht geduldet werden dürften.Als der Kommissar Seiblin die obenerwähnteInkormktio ^urig et taeti,Wider die donauwörthische Relation" bei dem Buchhändler Johann Bernerkonfisziert hatte, forderte er diesem auch eine Strafe von 30 Thalernab. Berner beschwerte sich deshalb beim Rat, der am 22. April 1614in Berathung über die Sache trat. Dr. Rasor erinnerte bei dieser Ge-legenheit daran, daß durch solche Verfolgung der Verkauf der evange-lischen, Bücher nicht allein gehindert, sondern auch den evangelischenStänden benommen würde, sich gegen die katholischen zu verteidigen,wie auch, daß dem Senat die Konfiskation und Strafe allein zustehe