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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Kapitel.) Widerstand des frankfurter Rats, ermuntert durch Kurpfalz .

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und von ihm bisher auch ausgeübt worden, worauf denn beschlossenwurde, den Bücherkommissarien entgegenzutreten. Auch im Jahre 1616hatte der päpstliche Nuntius wieder einmal dem Kaiser ein Werk als ketze-risch und Famosschrift denunziert und seine Konfiskation in Frankfurt ver-langt. Es war,Mg.roi ^,ut. äs Oominis, ^rodisxisooxi LMlatinsnsis^xostg,ta,6, Consilium sivs oa,u88g.s suas xrotsotiovis sx Italic", welchesMathias daraufhin am 3. September auf der Messe in Beschlag zu nehmenbefahl. Der Rat erhielt auf Nachfrage bei Billius aus London übrigensmir zwei Exemplare davon,, verstand sich aber nicht zur Konfiskation,sondern beschloß am 7. Januar 1617, daß man diese Sache und wasCäsar und Kurpfalz an ihn, den Rat, geschrieben, bei bevorstehendemStädtetag anbringen und sich deshalb Rats erholen wolle. KurfürstFriedrich V. von der Pfalz hatte sich nämlich am 4. Januar 1617 inderselben Angelegenheit an den Rat gewandt. Bei seiner getreuen Sorgefür das gemeine evangelische Wesen hatte er ihn ersucht, die Sache reif-lich zn überlegen und das betreffende in Frankfurt auch nachgedruckteBuch nicht zu konfiszieren, zumal es keine boshaften Angriffe gegen hoheoder niedere Standespersonen enthalte. Andererseits aber sei doch be-kannt,waß für vielfeltige Famosschriften und dazu noch in neulicherZeit von dem andern Theil in offenein Druck ausgesprengt und unge-scheut nachgedruckt, darinnen hohe Stands Personen zum Giftigstenan ihrer Reputation und Ehren mit höchster Unwahrheit angegriffen,aber dagegen einige Ahndung bis jetzt noch nicht verspürt worden, undsei kein Zweifel zu machen, daß auf Antrieb des am kaiserlichen Hofsich aufhaltenden pästlichen Nuntii solcher Konfiskations-Befehl erlangtund ausgebracht worden", wie es ja auch thatsächlich der Fall war.

Bereits auf der Herbstmesse 1617 verlangten die Bücherkommissarienvom Rate wieder die Konfiskation einer andern in England ge-druckten Schrift desselben Verfassers:vs KepuKIiea. Lc-olesiastieg.",allein auch jetzt weigerte sich der Rat, diesem Ansinnen nachzukommen,da er vom Kurfürsten von der Pfalz und andern evangelischen Stän-den gewarnt und bedeutet sei, daß eine Konfiskation zum Präjudiz derProtestanten gereiche.Der Befehl des Kaisers", schreibt Friedrich nocham 26. Dezember 1617 an den Rat,ist an Euch erlassen unter demNamen und Schein eines ehrenrührigen Buches, weil darin des Papstesangemaßte Hohheit und Primat widcrfochten wird. Nun halten wir diese