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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Kapitels Palliativmittcl dcs Rats. Überwachung der Druckereien. 665

sich denn auf Geheiß des ersten Bürgermeisters Dr. Erasmns Seyfartder genannte Greff am 5. November 1656 zuerst zum Drucker Fivettund von ihm zu allen andern,so eilend, als nur möglich gewesen,damit ja kein Buchdrucker den andern dieser meiner Commission wegenuit hat avisiren können", und nahm von jeden? in seiner Gegenwart ge-druckten Bogen einen frisch abgezogeneu mit, den er sofort auf derRathskanzlei ablieferte. Es gab damals nur acht Druckereieu inFrankfurt , deren Namen und von der Presse genommenen (in Paren-thesen genannten) Drucke Greff in folgender Ordnung aufzählt: 1) Da-niel Fivett (Kepeitorium Is-tinum" undLoinöllius" beide in 8°),2) Johann Nicolaus Humm (Agricolac Concordanz", in Fol.,^.lla-I^sis vistsrioi" undlioäerigueiz LxsroitAtioiis", in 4 °, und einhebräisch Buch in 8°), 3) Hoffmann (Gottfrieds Chronica" uud(is,11i!Z.s ckssorixtio", von Merian-Zeiller, in Fol. und^u-il^sis Oiv-töi-ioi. in 4°), 4) Matthäus Kempffer (Horws xastorum", iu 4°,undv«z ^ui-gatorw", in 8°), 5) Joh. Philipp Weiß (Ahrers Prozeß,in 8°», 6) Rödell (^ossius in I^ibros Oeoi-etuliurQ" 4°, und geist-liche Reißt'unst). 7) Latomische Erben (Kalender, 16°) uud 8) HausGeorg Spoerlin Dicbshistorien, in 8°). Es sei hier der Vollstän-digkeit wegen erwähnt, daß Greff seine Besuche in den städtischen Drucke-reien noch neunmal wiederholte, und zwar am 17. März 1660,22. Januar 1661, 5. August 1661, 3. Januar 1662, 3. Juli 1662.16. Februar 1663, 7. August 1663, 6. März 1664 und 9. Februar 1665.Die Zahl der Druckereien stieg vom 5. November 1655 bis zum7. August 1663 von acht auf vierzehn und in den letztern wurden imganzen 32'/z Pressen beschäftigt, wie Greff diese Zahl näher nachweist.

Einen schärfern Erlaß, als den spätern vom 27. Januar 1657.hätte übrigens der Rat zur Wahrung der kaiserlichen Rechte nicht ver-öffentlichen können; allein er mochte thun, was er wollte, es gelang ihmnicht, die Hofbürg von seiner Willfährigkeit und Nachgiebigkeit zu über-zeugen. Die ängstlichste Überwachung der Pressen, Beschlagnahmen, Geld-und Gefängnisstrafen wurden ihm nur als Abschlagszahlungen und Be-weise eines schlechten Gewissens ausgelegt. Hörnigl sorgte snr immerneue Reibungen und griff bei jeder Gelegenheit mit immer größererWillkür in die Rechte Frankfurts ein. So verhallten denn auch alleKlagen dcö Rats ungehört. Als er unter Betonung seiner ausschließ-