666 Vergebliche Vorstellungen des Rats. Neue Übergriffe Hörnigks. ^Zehntes
lichen Gerichtsbarkeit am 28. Februar 1657 dem Kaiser auf dessen Er-laß vom 11. April 1656 antwortete und seine Beschwerde über dieBücherkoinm'issare näher begründete, wurde nicht einmal eine Untersuchungder einzelnen Punkte angeordnet. Und doch ging aus dieser vielfach mitBeispielen belegten Darstellung klar hervor, daß die Bücherkommissarienin den letzten Jahren oft „einseitig und allein zugefahren waren undsich, da Eingriffe erlaubt hatten, wo der Rath als oräius-rius wa^is-traws Ivoi sich der Buchhändler anzunehmen um so dringender ver-pflichtet fühlte", als es ihni mehr und mehr darauf ankommen mußte,den Besuch „dieser alten gefreyeten Messen" zu sichern, nachdem dieBuchhändler schon wiederholt gedroht hatten, „ihn zum unwiderbringlichenAbbruch des dc»vi xudlioi und derer agonisirenden lücnnmöroisu zuquittiren"
Aber diese Eingabe war kaum in Wien angekommen, als sich Hörnigkeinen neuen Übergriff herausnahm. Er verlangte vom Rate nämlicham 28. März 1657 die Beiordnung eines Richters, um 32 Exemplareder „NscUta-tiovss ^uZustwi", 49 der „lüorckssiouss" desselben und9 Thomas a Kempis zu konfiszieren, welche Werke der holländischeBuchhändler Janson einein andern nachgedruckt habeu sollte. DerBürgermeister trug in Ermangelung jedes Beweises Bedenken, dem An-trag zu willfahren, schickte aber zum Jansonschen Diener und ließ ihnin Handgelübde nehmen, keins dieser Exemplare bis auf weitern Be-fehl zu verkaufen. Inzwischen fuhr Hörnigk eigenmächtig dazwischen undließ die Bücher versiegeln. Damit aber seiner Jurisdiktion kein Ein-trag geschehe, beschloß der Rat jedoch nun, was er in ähnlichen Fällen schonlängst hätte veranlassen sollen, die Hörnigkschen Siegel, weil ohne seineGenehmigung angelegt, wieder abnehmen, die Bücher im Laden auf denKornmarkt verzeichnen und es sonst bei dem vom Jansonschen Dienergeleisteten Handgelübde bewenden zu lassen. So geschah es denn auchund Hörnigk, als er Ernst sah, fügte sich ohne Widerspruch.
Der neue Kaiser Leopold trat mit sehr weitgehenden Ansprüchen ausund bewies gleich durch seinen ersten Erlaß vom 7. August 1658, daßer auf Wahrung aller angeblich von seinen Borfahren ererbten Rechteeifrig bedacht war. Wiewohl der Rat sich im März 1659 bereit er-klärt hatte, „einen der kais. Maj. uud dem erzherzoglichen Hause Öfter,reich schimpflichen und verklemerlichcn Stich", den König Karl X . Gustav