672
Das Mandat vom IS. März 1662.
^Zehntes
bührendeu Pflichtexemplare und rechtzeitige Eintragung der neu erscheinen-den Bücher in den Meßkatalog und endlich 4) Befolgung der Bücher-Taxordnnng vom 7. August 1658, welcher noch erst ausführlich zu ge-denken sein wird. Dieses gedruckte Patent wurde am 18. März 1662von den Büchcrkommissarien ohne vorheriges Befragen des Rates ander Dechanei zu St. Lconhard angeschlagen und jedem Buchhändler da-von ein Exemplar in seinem Gewölbe eingehändigt. Auch der Rat er-hielt uur in dieser Weise Kenntnis davon; die geschriebene Verordnungdes Kaisers findet sich nicht im frankfurter Archiv.
„Sämmtliche im heiligen Rom. Reich einheimisch gesessene nndtheils dieser Stadt mit Bürgerschaft zugethane, theils hierher ncgotiircndeBuchhändler", deren Namen sich jedoch nicht verzeichnet finden, warenübrigens nicht gewillt, die ihnen schuld gegebenen Übertretungen zuzugebennnd sich den zugemuteten Beschränkungen ohne Widerrede zu unterwerfen;sie suchten am 8. April 1662 in einer aussichtslosen Eingabe an den Kaiserseine Beschuldigungen zurückzuweisen. Auch der Rat ließ sich diesmaldiese neue Beeinträchtigung seiner Rechte nicht ruhig gefallen und schwiegnicht dazu, daß deren Ausübung in Wien als Anmaßung bezeichnet wurde.Er machte sich in seiner Denkschrift vom 19. August 1662 zugleich zumFürsprecher der Buchhändler, wurde aber sowenig wie diese einer Ant-wort seitens des Kaisers gewürdigt.
Da die Einzelheiten der Kontroverse in der frühern Darstellungteils schon berührt sind, teils erst näher erörtert werden müssen, so mögees an dieser Stelle genügen, die Gesichtspunkte hervorzuhebcu, welcheauf die kaiserliche Politik gegen die Famosschriften ein charakteristischesLicht werfen und welche schließlich zum Ruin des frankfurter Buchhandelsführten. Sie finden sich in der erstgenannten Denkschrift mit über-raschender Offenheit und Klarheit dargelegt.
„Das Mandat gegen die Pasquille und dessen Tragweite", sagen dieBuchhändler, „wird unsers Erachtens von dem Bücher-Kommissariat all-zuweit ausgedehnt. Von den unserer, der Augsbnrgischen EoufcssionVerwandten Büchern sind z. B. Werke wie Widers Postilte bei JohannTauber von Nürnberg nnd Nnber's „I^iitdörns reäivivu8" bei JohannBerlin in Ulm unter dem unerfindlichen Vorwand confiscirt und ein-gezogen worden, daß sie injuriös und famos wären. Ebenso hat maneinzelne Titel von den Läden weggerissen, trotzdem daß der Inhalt der