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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Kapitel.)

Unerwartet schnelle Schritte desselben.

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und mehrmalen, auch wohl doppelt verzollen und verfrachten. Sie könntensich daher zu einem festen Preise nicht verpflichten, es sei denn, das;man sie ruinieren wolle. Sie bilien deshalb für sie dahin einzutreten,daß der kaiserliche Befehl auf so lange suspendiert werden möge, bis siesich umständlich darüber geäußert haben würden.

Von besondern: Interesse ist in dieser Beschwerde die Thatsache, daßdie fremden Buchhändler hier Zum ersten mal offen mit dem Wegbleibenvon Frankfurt drohen, während Engelbert Gymnich und Nikolaus Wein-garten anderthalb Jahre vorher diese Möglichkeit nur schüchtern hattendurchblicken lassen. Von jetzt an gewinnt aber diese Drohung täglich festereGestalt. Der Rat weiß recht gut, was sie für Frankfurt bedeutet, kannaber die Sünden der Väter nicht wieder gut machen; in der Hofburg dagegen erkennt man gar nicht die Tragweite der Verwirklichung einessolchen Plans und wirtschaftet ruhig weiter, als ob der Buchhandel garnicht todt gemacht werden könne oder als ob wenigstens Frankfurt dieeinzige Meßstadt sei, in welcher er zu gedeihen vermöge.

Obgleich nun der Rat der Erfüllung jener Bitte entsprochen hatte,war Emmerich dennoch dabei geblieben, daß der kaiserliche Befehl uner-wartet der in Aussicht gestellten Eingabe alsbald ausgeführt werdenmüsse. Es lag aber im eigensten Interesse des Rates, daß er sich derBuchhändler in dieser Angelegenheit annahm und ihnen umgehend seineunbedingte Beihilfe zusicherte, wofür ihm am 23. September 1656dreißig Buchhändler aus allen Teilen Deutschlands ihren Dank aus-sprachen. Dem Rat kam das Taxmandat selber unerwartet, wie einSchlag aus heiterm Himmel. Mit ganz ungewohnter Schnelligkeit zueinem Entschluß gelangend aber immerhin nur zu eiuem halben,forderte er,da ihm sehr viel daran gelegen", schon am 21. Septem-ber 1656 seinen wiener Agenten Johann Grovß auf, zu ermittelu, aufwessen Antrag hin das kaiserliche Mandat ausgewirkt worden sei. Grooßkonnte aber am 1. November 1656 nichts weiter berichten, als daßweder in der Kanzlei, noch in der Registratur, weder von den beidenRegistranten, noch vom Reichshofratssekretär etwas zu erfahren gewesensei, daß jedoch die Taxe vom Reichsvizekanzler und Geheimen Rat aus-gegangen zu sein scheine, daß ein Geh. Sekretär sie ausgefertigt habeund daß er den Entwurf davon nicht zu erlangen vermöge.8uK rosaaA vntitisin" teilte aber Grooß noch mit, wie ihin ein Herr zu ver-