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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Frankfurts Sondircn in Wien . Drängen der Buchhändler. ^Zehntes

stehen gegeben habe, daß in Frankfurt in dem Buchhandel je längerdesto mehr große Mißstände einrissen, welche die Ortsobrigkeit nichtgestatten sollte,da sie sonst eine Verantwortung und kaiserliches Ein-sehen verursachen würden".Da wir uns dergleichen nicht erinnern,noch weuu bestände, wissen können", antwortete der Rat am 11. No-vember 1656,also würde der Herr uns eine sonderbare, angenehmeFreundschaft erweisen, wenn er bei ermeldetem Herrn penetriren underfahren könnte, was denn dasselbe iu sxsois sei. Es soll der Herrübrigens versichert sein, daß es an Abschaffung auch au auderweiterernster Animadversion unsers Orts nicht ermangeln werde". Natürlichlag hier wieder eine Denunziation von Hörnigk vor, über deren Einzel-heiten Grooß selbstverständlich nichts ermitteln konnte.

Man, erkennt aus der Angst des Rats, wie sehr ihm darum zu thunwar, iu Wien keinen begründeten Anlaß zur Klage zu geben. Aber inseiner nun einmal herkömmlichen Unterwürfigkeit und Schwächlichkeitfürchtete er ebenso sehr durch Borstellungen Anstoß zu erregen, selbstweun diese noch so berechtigt waren. Obschon ihm aus der offenen Aus-sprache der fremden Buchhändler doch klar genug geworden sein mnßte,welche Folgen die in Aussicht genommene Maßregel für die frankfurterBüchermesse haben könnte, ließ er dennoch den Winter hingehen, ohneirgend-, welche weitere Schritte in dieser Angelegenheit zu tlmu, sodaßsich die zur Fastenmesse 1657 iu Frankfurt anwesenden Buchhändlerdiesmal fehlen die Unterschriften von neuem veranlaßt sahen, am7. April den Rat zu bitten, sich beiin Reichshofrat für die Nichtein-führung der Büchertare zu verwenden. In diesem Schreiben sagen sie aber jedenfalls irrtümlich der Generalfiskal habe ihnen in derOst er messe 1656 eine Taxe vorgelesen, mit dem Hinzufügen, daß, fallssie sich dein nicht anbequemen und ein oder das andere Buch teurer ver-kaufen würden, er kaiserlichen Spezialbefehl habe, gegen sie zu exequieren,die Bücher zu konfiszieren und die Läden zu verschließen. Nach Wie-derholung und teilweiser Erweiterung der schon früher geltend gemachtenGegengründc heißt es dann noch daß sie auf den unverhofften Be-harrungsfall ihre Negotien auf Frankfurt und seine Messe notwendigeinstellen müßten. Andere Kaufleute, deren Waren lange nicht einensolchen Unterschied im Einkaufe hätten, und die fast alles baar verkauften,könnten ja auch ihre Preise stellen, wie sie wollten.