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Vorverhandlungen in Sachsen über die Büchertoxc,
^Zehntes
von Deutscher, 3. in 4. Groschen von Lateinischer Nateria, zum Ge-winst verstatten sollen.
Die gemeinen LvKota8t.icg.1ii>., seynd vor vielen Jahren, der Ballenzu 10. Gülden in 10. Thaler verkaufst.
Die dieses Orts verlegte Bücher, Mann sie aufs gemein Druckpapier,und gemeiner Druck, der Bogen 3. Heller.
Was aber anff weiß, groß, Cronen oder auch ausf Nsäi^n-Papier,groß kvi-mat, mit kleinen Schrifften gedruckt, weil die ^.uwrr» wegenihrer Mühe, und angewandten Fleißes rsoorllpeQ8g.t.ioii haben müssen,auch aufs Erlangung und Erhaltung der ?rivi1kZieii zimliche Unkostengehen, der Bogen nach Gelegenheit 2. in 3. Pfennige.
Indessen ist auch diese Taxordnung nur wenig oder gar nicht befolgtworden.
Erst als nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges wieder Ord-nung in die so lange stockende Regierungsmaschinerie gebracht werdensollte, wurde auch diese Frage in Sachsen wieder aufgenommen. Fastgleichzeitig mit den ersten Verhandlungen in der Wiener Hofburg spukenauch im Anfange der fünfziger Jahre in Dresden und Leipzig ähnlicheBestrebungen vor. Die wieder zur Thätigkeit angespornte kursächsischeBücherkommission in Leipzig wurde angewiesen, Erörterungen mit denBuchhändlern über den, der Taxordnung von 1623 widerstreitendenhohen Preis der Bücher, gleichzeitig aber auch über den spekulativ iudie Höhe getriebenen Preis des Papiers anzustellen. Aber die Arbeits-unlust der Kommission einerseits, der passive Widerstand ocr Buchhändlerandererseits ließen keiu Resultat aus diesen Erörterungen erwachsen; dieRegierung kam zunächst selbst nicht weiter darauf zurück. Erst die inFrankfurt zunächst so gut wie im Sande verlaufenden Verhandlungenscheinen der sächsischen Regierung den Gedanken eingegeben zu haben,,diese Erörterungen oder Vorbereitungen wieder aufzunehmen. Ohne daßaus den Akten eine spezielle Veranlassung zu ersehen ist, erhält dieBücherkommission in Leipzig plötzlich die Anweisung in der Michaelis-messe 1666 die Buchhändler zu einer Erklärung über die Taxfrage auf-zufordern. 5 Infolge davon reichten die leipziger Buchhändler sdie frem-den, zwölf norddeutsche, drei frankfurter und ein nürnberger, warenvor der Bücherkommission gar nicht erschienen), aber erst am 22. April1667, ein von, 30. März dieses Jahres datiertes Gutachten ein, worin