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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Entwurf einerNeuen Ordnung für Buchhändler zr." sZehntes

Personen, durch allerhaud wiederlich zusaui»icugcflickte (^Imrto«illvu, Paß-qnillen vnd Schinähe schriffteu ihr Lebens ausfenthalt suchen, dardurch dievubillige vnd gleichsmnb »»Christliche hohe tuxen ihren vrsprung erlanget,welche nicht wider kann abgeschafft werden, man richte sich dann nach vff-gerichtcten Ordnungen oder artienla.

Da auch Ihro Kaiserl. Maytt. die allerhöchste Kais Gnad vnß erzeigen,vnd die I>rivilögia, so von dero Vorfahren am Reich inn vorigen Zeilendem Buchhandel zum besten seiud mitgetheilet worden, daß nemlich die Bücherallerseits im ganzen Hcyl. Rom . Reich zollsreh hin vnd her sind pussiretworden, allergnndigst zu widcrhohlcn gcrnhen wolten, dardurch würde derlöbl. Buchhandel mit der hiilsf Gottes wider inn flor vnd anffuehmenkommen.

Wic^ aber insgemein bey allem gnten vornehmen auch das böse vndarge sich pfleget zn erzeigen, so ist, laider zu besorgen, daß Sich etlichenicht würden bequemen, einen billigen Preist zu machen, sonderlich die ienigen,so da gewohnet sind, täglich ihre Bücher zu ersteigern, deßwcgeu bittet mannallerseits allergudgst zu zulassen, daß etliche Buchhändler von vntcrschied-lichen orten, erlanbnus haben mögten, iedc Franck snrter vnd Leipziger Messen,alle Bücher, so tünsftiger Zeit allhier inn Franckfurt vnd Leipzig möchtenverhandelt werden, vnd bey etlichen Jahren hero, von vntc.rschiedlicheil son-derlich new angefangenen Büchcr-vertaufferu gar zu hoch wxiret wordennach befindlichem Znstand, vnd angewendten nöthigen kosten, ein iedeö Bnchinn einen gewissen preiß vnparlheyisch zn stellen, aufs daß solche Bücheran männiglichen vmb einen billigen Preiß könnten Verkaufset werden.

Da auch iemand den Preiß welcher ihnen von vorbemelten vnpartheyi'scheu Buchhändlern gegeben worden, nicht annehmen wolle, daß selbige l)«-Miete die wiedcrspäustige der Obrigkeit schrifftlich zu vberlicffcrn schnldigsein sollen, welche verhoffcntlich durch Ihre autvritüt denenselben bey strafverbieten wird, keine vxLnyiIar hoher zu verHandel», als der Preiß vondenen H. demitirten vnparthcyisch gcniacht worden."

Ans einem Protokoll des Reichöhofrats von: 8- Januar 1669 gehthervor, daß diese Eingabe durch Alexander Harttuug sTeilhaber derwiener Buchhandlung Johann Blaeu und Alexander Harttnng) verciu-laßt lvordcn, oder wie man ans den spätern Äußerungen der Buch-händler in Frankfurt zu schließen berechtigt ist so ziemlich von ihmallein ausgegangen war. Nach der im Verlaufe der Vcvhaudlnugeuhervortretenden intriguanten Haltung Harttungs, von welcher noch dieRede sein wird, möchte man sogar fast annehmen, daß er nur vorge-schoben worden sei; ob durch die Wiener Hofparict, oder vielleicht durch