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oder aber sehr wenig aufs abschlag bezahlen, dadurch dann leichtlich eineohngelegcnheit entstehen Kann, alß sollen solche Bücher .Vuvtiono-; zur Meß-zeit nicht allein allerdings gäntzlich abgeschafft, sondern es sollen diejenigen,so ümb solcher ^Vuetion crlaubnus anhalten, mit einer wilkührlichcn straffangesehen uud bey andern rechtmäßigen Buchhändlern nicht geduldet werden.
Tax der Bücher. Die 'lax der Bücher betreffend, weil von vielenBuchhändlern schon vor etlichen Iahren, neben alhiesigem Nbl. ^la^istrat,ist gründlich «tecluoiret worden, daß ein 'lax zu machen nicht praeti» irlich,der Freyheit der Meß nachtheilig, alß last mans nochmals darben bewenden.
Schlüßlichen ciontestiren wir daß gar nicht unsere Meinung dnrch vor-gesetzte Mn<!ta diejenige, so bißhero zum Bnchhandel Konimen nnd dar-innen albereit würcklich seind, davon zn tringen nnd anßzustoßen, sondernnur dahin zn sehen, wie ins Künfftige die udusn« mögten' verhindertwerden."
Diese „Bereinigten Punkte" sind es nun, die allen folgenden Ver-handlungen als Grundlage dienen. Auf sie hin bildeten auch die Frank-furter eiue iummgsartigc Vereinigung, eine Art Lokalvercin, der längereZeit bestanden haben muß?; wie lange läßt sich schwerlich ermitteln.Noch gegen Ende des Jahrhunderts finden sich gemeinschaftliche Eingabender frankfurter Buchhändler an den Rat; als ihr Vertreter fungiertespäter Johann David Zunner.
Gleichzeitig mit dem Restript an den Nat war aber auch der Be-fehl au die kaiserliche Kommission ergangen, die Sache in der nächstenHerbstmesse wieder aufzunehmen. Über die daraus erwachsenen Ver-handlungen berichtete Hüncfcld unter dem 1. Oktober 1669 an denKaiser. Die erwähnten „Punkte", die Büchertare jedoch völlig ausge-schlossen, wären von den vorherigen Kontradieentcn selbst, wie von allenübrigen einmütig „i>In,eit,irt, eingewilligt nnd 5nl>8eril>irt" worden. DieBüchertaxordnnng anlangend hätten zwar die erschienenen Buchhändler,mit Ausnahme von Johann Friderici (Friedrich), Johaim Baptist SchömWetter nnd deren Beistand V. Uffenbach (als Vertreter der Frankfurter),dafür gehalten, daß „selbige dem gemeinen Wesen nicht allein nutz- nndverträglich, sondern auch zu Verhüttung vieler im Buchhandel vorgehen-den betrücglichkciten gereiche und Wohl pr^Ltioirlich sein mögte. Dochhaben etliche Frankfurter und aus deren Antrieb noch mehr andere imHehl. Reich gesessene solches theils aus angegebener forcht und rcspectgegen hiesigen Magistrat, theils aber zu ihrem selbsteigenen Nutzen nnd