^Zehntes
solte, Sie (die Buchhändler) hiesiger Meß Freyheiten gar nichts, oder weniggenießen könnten, sondern gemnßiget würdten, Ihre Bücher an andernorth zu schicken, allwo Sie selbige wider Ihren willen nicht anzeigen undtin OatKalvAum bringen lassen, auch keine LxsmplÄi'ig, nnd Frachtkostenvon selbigen geben dörfften, noch sonderliche OoriKgczatioiisu zu besorgenhetten", sie auch leine „ursach haben mügen, von hiesigen Meßen abzu-bauen und Ihre Handlung änderst wohin zu transisriren, womit E.K. M. ivtsiesss und dann unsere befreyte Meße (so ohne dem beydiesen vorgewesenen Kriegszeitcn in mercklichen abgang geraten) Nachtheilundt Schaden verhüttet werden und bleiben können". In ganz ähnlicherWeise wies der Rat ferner am 26. Juli 1690 darauf hin, daß dieVenezianer schon 1608 und nachher andere Ausländer mehr erklärt hätten,daß sie die von ihren großen und kostbaren Büchern geforderten Exem-plare nicht geben könnten und wollten, — daß die Holländer sich alleMessen darüber beschwerten und sich schon seit längerer Zeit dahin ver-nehmen ließen, wenn darauf beharrt werden sollte, würden sie ebenfallsdie Messen gänzlich quittieren, und sich anderswohin wenden, wo sie der-artigen Beschwerden und Lasten nicht unterworfen wären. Die Antwortgab gewissermaßen die kaiserliche Verordnung vom 7. Februar 1693:die Bücherkommission solle von allen Buchführern die Quittungen überdie Lieferung ihrer seit zehn Jahren gedruckten privilegierten Büchervorlegen — ein Verlangen, dem natürlich gar nicht mehr nachzukom-men war.
Mit dem herannahenden Schluß des 17. Jahrhunderts nehmen, wiesich hieraus deutlich genug ergiebt, diese Andeutungen und Drohungender fremden Buchhändler eine immer festere Gestalt an; die sich in seinenRemonstrationeu ausprägende gesteigerte Ängstlichkeit des frankfurterRates zeigt, daß diese Drohungen sich bereits zum Teil verwirklichthatten und daß seine stolze Zuversichtlichkeit auf die unerschntterbareStellung seiner Büchermessen stark ins Wanken gekommen war. Es istdies seinem am 15 Februar 1696 an den Kaiser gerichteten Schreibenzu entnehmen.' „Nechstdem", heißt es darin, „können Ew. Kays Maht.Allergehorsambst vorzutragen, wir keinen vmbgang nehmen, welcher ge-stalten, der vor diesem allhier in höchstem tior gestandene Buchhandeldurch eingeführte, verschiedene beschwerde bey demselben (alß daß vondenn xrivilsAi'rten Büchern anstatt der vormahligen drey oder vier