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Neue Attenwte auf den Meßkatalog.
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halb sortdauernd ein scharfes Augenmerk. Sperling nahm die alten Ver-suche, dem Rate die Redaktion des Katalogs zn entwinden und der Bücher-kommission zuzuwenden, mit seiner ganzen Unverschämtheit wieder auf.Schon am 25. Dezember 1678 beantragt er wieder.einmal bei dem Kaiser,daß die Titel für den Meßkatalog wegen Mißbräuchen , Fehlern undUnordnungen, welche bei der frankfurter Gerichtsschreiberei im „Setzender Bücher, so in den (^wloZiL herauskommen", künftig nicht mehr demRatsschreibcr, sondern ihm eingeliefert werden sollten. Man habe Bücherals erschienen verzeichnet, welche von den Buchführern nicht an die Bü-cherkommission geliefert worden wären, und als künftig erscheinende solche,die gleichwohl bereits verkauft würden. Dann stehe bei viele» Büchernim Kataloge: axucl aiMoröm, ohne Angabe der Verkäufer, wodurchder kaiserlichen Bibliothek kein geringer Abbruch, und zwar vorsätzlich,zugefügt werde. Diese Insinuation trug auch ihre Früchte; am 25. Ok-tober 1685 wurde von Wien aus neuerdings der Versuch gemacht, derBücherkommission die Herausgabe des Meßkatalogs uud die Censur überdenselben zuzuweisen. Kaum vermochte der frankfurter Rat — und nurmn Unterstützung des Lorxus Dv^QgslicoiurQ — dem herrischen An-dringen durch eine Verordnung an die Buchhändler, die ein schnelleresErscheineu des Meßkatalogs herbeiführen sollte, auszuweichen.
Und dabei umkleideten sich diese meist in rein fiskalischem Interesseergehenden Maßnahmen mit dem scheinheiligen Deckmantel väterlicherFürsorge für das Wohl des Buchhandels! So wurde am 3. Mai 1685dem versammelten Ausschusse der Buchhändler vom Reichöfiskal u. a.vorgetragen, sie möchten zusammentreten, ihre Einwendungen (gegenfrühere kaiserliche Mandate), „befindende (Zrg.vawing, und Nothdurften"eingeben, um denselben so viel als möglich abhelfen und den Buchhandel der-maleinst „in beßer Ordnnng und erwünschte Aufnahme" bringen zu können.Die in dem Buchhandel eingerissenen Unordnungen und Betrügereienkämen daher, daß der Meßkatalog nicht zu rechter Zeit verfertigt, dieBuchhändler die Bücher dem Rate oder Stadtschreiber und nicht, wiees doch „mutmaßlich" sein sollte, bei dem kaiserlichen Bücherkommissa-riatsamt angäben, und dann die Exekution voin Rate verzögert würdeDer Rat dagegen wurde bedeutet, wegen des Katalogs künftig besserAufsicht zu führen, denselben zeitiger zu expedieren, keins der Bücherohne des Buchführers, Verlegers oder Verkäufers Offizin- und Hauses-