Kapitel.) Scheinbare Fürsorge der Reichsregierung für den Buchhandel. 719
namen in selbigen setzen zu lassen, wie nicht weniger Schmäh-, Famos-und skandalöse Schriften nicht hineinzubringen.
Ebenso kann man es kaum anders als ein scheinheiliges Gebarennennen, wenn in dem kaiserlichen Patent vom 25. Oktober 1685, dassich an „All und jede in und außer des Hehl. Rom. Reichs geseßeneBuchführer, welche die Frankfurter Messen besuchen, oder sonst ÄhreBücher auf des Hehl. Rom. Reichs Bodcu verhandeln, wie auch alledie, so sich zum Buchtruck und Handeln in eigene Weis oder weg ge-prauchen laßen" wendet, gegen den Nachdruck überhaupt, nicht bloßgegen den Nachdruck privilegierter Bücher geeifert wird, nämlich gegendie Übclthäter, welche „einer dem andern sein von (Vns) ?rivi1sgirtoder aber vom ^utliors mit Kosten erhandeltes Buch, zu deßenäußersten schaden und verderben, frevelmüthig nachzutruckcn" sich unter-ständen. Diese offene Verdammung des Nachdrucks im allgemeinen warzwar nur eine leere Phrase, denn gehandelt wurde ihr entsprechend nicht,ebenso wenig wie seitens der kursächsischeu Regierung, die in ihremGenerale vom 27. Februar 1686 natürlich mit einer gleichartigen Ver-dammung des Nachdrucks hinterdrein hinkte; aber sie 'wurde geschickt,gleichsam als Reklame für die doch väterliche Fürsorge der Reichsrcgic-rung, zu verwerten gesucht, wie z. B. in einem JntcrzessionSschrcibcnVollmars an die leipziger Bücherkommission bei Gelegenheit eines Nach-drucksstrcites.
Gegen die Neuerung wenigstens, wonach selbst das Geschäftslokalim Mcßkataloge angegeben werden sollte, machte der schwache Rat übri-gens doch eine Einwendung. „Daß ein Jeder Verleger", läßt er sich ver-nehmen, „seinen Nahmen bey zusetzen gehalten werde, last sich wohl thun,allein wann die oWein nnd behausung sollre darbey benahmt werden,wo ein Jeder Buchhändler anzutreffen, würde der Lg.tij.1c>FU8 nicht alleinzu weithläuffig fallen, sondern sich auch schwerlich xraotioiren lassen,dann die meisten Buchhändler kommen erstlich zu Außgaug der ErstenMeßwochen allhicr an, Theils haben Zwahr ihre beständige Läden,Theils Kammern in die Häußer, allein LnanZiren selbige znin öffteren,auch noch wohl in der Meß, Theils frembde, so wohl gar noch nickt hiergeweßen, wißeu noch Kein logirusnt, nnd müßen sich erstlich nach einergelcgenheit umbsehen, Können also unmöglich vorher sagen, wenn der(Ä.ta1oguL so zeitlich verfertiget wird, wo sie Ihre oktioinsn haben nnd