720 Herrisches Auftreten des Büchcrkommissars Sperling. ^Zehntes
anzutreffen. Wann auch", fährt das Ratsschreibcn fort, „so gar 8triotsauff dergleichen gehalten würde, so werden die wenigste Bücher künftigin den hiesigen Latalogum kommen, sondern die meisten und ZwahrKostbahrsten gar darauß plciben, und in den Leipziger Lawlo^um ge-bracht werden, umb so viel desto mehr, weilten daselbsten kein Exemplarund Unkosten dörffen gegeben werden, dahingegen allhier zwey, nehm-lichen eins an Kays. Hoff mitt erlegung drey Batzen vom N Fracht,und eins an Chur Mayntz, Jedoch dieses ohne Bezahlung der Fracht(Verstehe von unprivile^irten Büchern) müßen geben und Zahlt werden."
Mit Eigenmächtigkeiten und kleinlichen Chikanen war Sperling gleichvom Beginn seiner Amtsführung an vorgegangen. So nahm er 1668vom Rate konfiszierte und unter Verschluß gelegte Bücher, trotz Pro-testes des Rats an sich; den Titelbogen des Herbstmeßkataloges von1669 befahl er umzudrucken, weil darin die Überschrift: „I^idri?onti-üeiorum" und nicht, wie das bisher gewöhnlich: „I^idri Og-ttrolieo-ruro" lautete. Übergriffe Sperlings, Störungen des Geschäftsbetriebsdurch ihn und Proteste des Rats, die natürlich immer erfolglos blieben,stehen von da ab auf der Tagesordnung. Im Jahre 1669 nimmtSperling, wie bereits oben berichtet, dem straßburger Buchhändler An-dreas Dolhopf die Tafel weg, welche dieser „üblichem Gebrauch nach"mit den Titeln seiner Bücher vor seinem Laden ausgehängt hatte,angeblich wegen eines skandalösen und ärgerlichen, d. h. protestanti-schen Buchs. So inquiriert er ferner in der Fastenmesse 1677nach Ursprungsort und Bezugsquelle des TralWleins: „Alt- und neuertreuherziger und tiefgesinuter franzmannischer ?o1itieus". Von einigenvorgeforderten Buchhändlern brachte er heraus, sie hätten es von GeorgSonleitner (von Bern ?) gekauft. Da aber Hermbstorff, „der dieLoinrniZsioii über Sonleitners Handlung hat", Autor und Drucker nichtangeben konnte und Sonleitner nicht zur damaligen Messe gekommenwar, so machte Sperling kurzen Prozeß und ließ Hermbstorff in eigen-mächtigster Weise scharf anbefehlen, „daß er diese Messe des SonleitnersLaden nit öffnen oder etwas von seinen Büchern verhandeln soll, bißJhro Röm. Kays. Mt. in der Sachen ferner allergnädigst rssolvirthaben und er künftig selbst anhero kommen würde". Von einem freienMeßverkehr konnte da nicht mehr die Rede sein!
Der frankfurter Rat war ja längst zur Ohnmacht herabgedrückt;