Kapitels
Berhaltcn des sächsischen Hofes dabei.
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behalten oder aber gewärtig sein sollt, daß man sich widrigenfalls dessenunfehlbar gegen euch erheben werde".
Aber dieser erneute Angriff war im Grunde genommen kein isoliertdastehendes Faktum; er bildete vielmehr nur das Probeglicd in einerzusammenhängenden Kette vou Maßregeln, welche alle bisher errungenenErfolge und bis dahin gescheiterten Versuche in der Bedrückung desfrankfurter Meßverkehrs zusammenzufassen und durchzudrücken strebten.Er hängt zusammen mit dein Erlaß des schon angeführten kaiserlichenPatents vom 25. Oktober 1685 (n. St.), welches dem frankfurter Rat,samt dem Begleitschreiben von gleichem Datum, merkwürdiger Weise erstam 5. Februar 1686 (15. n. St.) bchändigt wurde. Glücklicherweisewarm auf Anregung des frankfurter Rcichstagsgesandtcn bereits inBcranlassuug des Falls mit dem Werke Zwingers im Schoße desLoi-ML Lvau^ölivurum Beratungen über Schritte am kaiserlichen Hofeim Gauge, die nun ein beschleunigteres Tempo annahmen und demfrankfurter Rat Zeit gaben, das Drängen des kaiserlichen Hofes durcheine Scheinkonzession in Sachen des Mcßkatalogs vorläufig in etwaszu befriedigen.
Der kursächsische Gcsaudte, Otto Heinrich von Friesen , hatte zwarvon vornherein das „Anmuthen" des frankfurter Abgeordneten ostentiösabgelehnt, da es die Schrift eines reformierten Theologen war, welcheden Anlaß zu dem Jntereessionsgesuch gegeben hatte. Er wollte zunächsterst die audcru lutherischen Reichsstände sondieren, berichtete aber dochvorläufig am 17. Dezember 1685 über die Sache nach Dresden . Ob-schon er uur die vou seitcu Frankfurts hervorgehobenen bedenklichenKonsequenzen für die Gerechtsame der Reichsstände, für- die Protestantenund deu „außer der Stadt Leipzig, zu Frankfurt fast allein florireu-den Büchcrhaudel" referierte, ließ er doch schon seine eigene günstigeAuffassung des Gesuchs durchblicken. Dennoch bedürfte es zweier wei-terer Berichte Friesens (vom 4. und 15. Februar 1686), bis KurfürstIohanu Georg III. sich so weit aufraffte, um sein Oberkonsistorium zueiner Begutachtung der Frage aufzufordern. Der kaiserliche Hof warvon vornherein darauf bedacht gewesen, etwa bei ihm aufsteigende Be-sorgnisse durch sofortige hofliche Mitteilung des Patents vom 25. Ok-tober 1685 unter besonderer, ja alleiniger Betonung seiner angeblichnur gegen politische Schmähschriften und verbitterte Polemik gerichteten