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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Erneutes Auftreten der Evangelischen Stände.

fZchntes

schreiben und Supplik" bei dem Kaiser einzukommen, sich über die Sachezu beschweren und um Rcmedierung und Einhalt solcher Bücher zubitten. Doch sei wegen der Subskription, sonderlich zwischen Mecklen-burg , Baden und andern, einiger Disput entstanden. Nun habe Ottosich zwar 8okto mano bemüht, wo nicht das ganze Werk ins Stockenzu bringen, so doch dazu zu helfen, daß Kursachsen die Subskription dekli-nieren oder davon abstrahieren möchte; der Kurfürst sei auch dazu ge-neigt gewesen, doch sei ihm, dem Briefschreiber, von einem und andernvertrauten dresdener Minister so viel eröffnet worden, daß man zwardieses Werk so sehr an sich selber nicht apprehendieren thäte, weil wahrund unleugbar wäre, daß seitens der Protestanten ebenfalls genugsam ge-gen die katholische Religion geschrieben und gedruckt würde; aber eskönnte sich Kursachsen in diesem Falle der Mitnnterschrift nicht ent-ziehen, damit es nicht den Anschein hätte, als ob es mehr mit derkatholischen, als mit der protestantischen Seite halten wollte, dannaber auch das DiröotoriuiQ intsr ^rotöstautss bei dergleichen Fällenverlieren würde, was sich Kurbrandenburg bald zu Nutzen machenwürde.

Jedenfalls scheint dieses Eintreten der Evangelischen Rcichsstände fürFrankfurt den Erfolg gehabt zu haben, daß in diesem Falle die Rechtedes dortigen Rates nicht weiter beeinträchtigt wurden, das Konfiskations-recht ihm verblieb. Aber nur scheinbar. Jede Gelegenheit wurde vonder Bücherkommission ergriffen, neue Eingriffe zu versuchen; und stetsbröckelte etwas von den Rechten und von dein Ansehen des Rates ab.So von neuem in der Herbstmesse 1685. Der Rat hatte auf Ver-langen des Bücherkommissars Vollmar und des Reichsfiskals den beiJohann Philipp Richter in Basel erscheinenden Traktat Johann Zwingers 'vs tö8to eorxoris Oliristi", ein angeblich ärgerliches, lästerliches, famosund scommatisches Buch, konfisziert. Die Schöffen erkannten jedoch,daß das Buch nicht konfiskabel sei und gaben es zurück. Sofort be-schwerte sich Vollmar am 12. November 1685 bei dem Kaiser, und dieserbefiehlt schon unter dem 28. dem Rate ernstlich,daß, wann hinfüroder Bücher-Commissarius ein oder anderes Buch wieder eure Meinungfür confiscabel halten sollte, ihr solchenfalls die Sache zu Unserer gnä-digen Entscheidung allher an den kaiserlichen Hofrath berichten und in-mittelst solche Bücher bis zu dem Austrag in sichere Verwahrung auf-