728 Instruktion für den Bücherkommissar vom Febrnar Ilittö. ^Zehntes
steuret, und die denen Lanctionibus xublivis schnur-stracks zuwider lauffendeVeKomoui! unterlassen werden möge .... also zweifflen unsere gnädigsteund gnädige Herren krinvixalen .... um desto weniger, Ew. K. M.werden, Dero zur Gerechtigkeit höchst-geneigtesten Gemüth nach, auf dieseallerunterthcinigste Vorstellung zu i-siisotircu, und die in tieffstem GehorsamgebcUcne allergnädigste Anordnung zu verfügen geruhen."
Ob diesc allergnädigste Anordnung erfolgt ist, daran dürfte zu zweifelnsein; die in der Instruktion von 1685 für den Büchcrkoimnissar enthaltenehatte sich ja schon als eine leere Phrase erwiesen.
Alles dies geschah jedoch schon unter dem Amtsnachfolger Sperlings,denn dieser war am 16. März 1685 seines Amtes entsetzt worden.Kriechend seinen Obern gegenüber, brutal in seiner Amtsführung, un-ehrenhaft in seinem Privatleben, hatte er sich so verhaßt gemacht, daßihn selbst seine Gönner in Wien nicht mehr zu halten vermöchten.
Sperlings Nachfolger war der schon genannte Kaspar Vollmar,Dechant des Stiftes bei Unserer Lieben Frauen in Frankfurt , geworden.Wie sich bei dessen Ernennung die Pflichten und Befugnisse des Bücher-kommissars gestaltet hatten und gestalten sollten, erhellt aus seiner am22. Februar 1685 ausgefertigten provisorischen Instruktion.
Die Absätze 1. bis 4. derselben handeln von der Übernahme des amt-lichen Inventars aus den Händen Sperlings. Dann wird dem neuenBücherkommissar ferner aufgetragen:
5. bey ieder Meß die bisheriger odsoruaut/. gemäß gewöhnliche oxem-plaria von allen MuilkM't vnd vnxriuilexirten Büchern neben der vceturbey denen Kaufflentlien einzufordern, vndt ohne deren lieferung von Fran'ck-forth. nii zu erlassen, mit deren vberschickhung er mit einer ordentlichenzwcyfachcn spLviiil^tiou derselben (danon eine zur ReichsCanzlcy die andereaber zur Kays didliottuz» gehörig) die beschaidenheit zu gebrauchen, daßwaß zur Kays Libliotbse vndt Reichs Cantzley gehörig, indeß abgesondertcinballirt vndt seines orths eingesendet werden solle, vmb dardurch alle Un-richtigkeit vndt «ont'usion zuuerhittcn. Sollten aber wider verhoffeu einigeKcmffleuthe bey einer oder andern meß auß billichen vrsachcn zum thaill iuausstand verbleiben, sollen hieruon ebcnmessig erstgedachtcr massen zwey gleichlauthendc verzaichnußen zur Reichs Canzley vndt Lidliotnec eingesendetwerden, vnd gleich bey negst darauf erfolgenden Meß die Rückstände allenFkeifes eingebracht vndt obbefohlener maßen hiehero bestellt werden, vndtdamit von denen schuldigen oxemplarien nichts möge verhallten vndt vnnter-schlagen werden, so solle er sich befleissenn von iedem Buchhändler einen