Kapitel.) Instruktion für den Bücherkommissar vom 22. Februar 1085. 729
getruckhteu oder geschriebenen ^ataloz-'um seiner in Verlag habender Bücherzur handt zu bringen, darauf die Bnchladen vndt andere haimblichc Gc-wölbcr vndt behalltnuscu allen fleises zu visitii'en vnd darob zu sein, daßaller- betrug verhütet, vnd die Verbrecher der gebühr abgestrasfet werdenmögen.
6. Erstgcdachte Visitation solle auch vndt vornemblich dahin dienen, daßwieder die Reichs eonstitutionss insonderheit dem Religions friden vnd daßgemainc wesen keine vcrpothene vndt nndcre vnzulässigc tÄIuvsschrifftcn ge-truckhet vndt verkauffet werden mögen, gegen deren autüoi'vs, ^PUAi-aiZnoLvnd LidliopolÄL neben cuntrscirung der Bücher, dem herkommen gemäß mitandcrweither Rechtsstraffe vnnachlässig verfahren werden solle, gestalltcn anchzwischen vndt ausser denen Messen vmb solchen schädlichen misbrauch gänz-lich einzustellen, er Volmar bey denen Buchlruckhcr vndt Händlern zu Franck-forth sothanc vnuersehene visitationes oder haimblichc vnucrmerckte Nach-forschungen fürzunemben,. vndt daß dergleichen bey andern Reichs- vndthandlsStätte» beschehn, vertraute zuuerlässige eoxi-68xonüenii zu. bestellen,vndt daß befinden iederzeuth flcissig zu berichten.
7. Erfordert die notturfft in alle wegc, daß er mit Ihro Mayt. Cam-mergcrichts I'isLalen zu Speycr in- vndt ausser der messen crhaischendernottnrfft nach vertrawlich eononi-rire vndt coi'i'ssxonüsnx pflege vndt seiner»ssistsn/ vndt ambtshilss sich auf alle weis bediene.
8. Solle er hinfüro nach einer iedcn Meß nit allein einen FvuLraleni,sondern anch von jedem Buchhändler speeialcm Latirlogum derer dahin ge-brachten Bücher nebenst einem ordentlichen xi-otocoll vndt Bericht alles dessen,waß bey iedcr Meß in dem Bücher Oommissariat vorgelassen vnd abge-handlet worden znc Ncichshofrath einschickhcn, damit dieses dem gemainenwesen so hoch nuzliche wcrckh einst in seine beständige ordtnung vndt richtig-kcit gesezct, vudt fürohin dabey erhallten werden möge. Waß aber außervndt zwischen denen Messen passiret, dauon hat er iedesmahlen absonderlichBericht zu erstatten.
9. Mit dem Kays Cammergerichtsn«^1sn hat er sich zu vnterredcn vndnebenst ihme gcsambten Bericht zu erstatten, wie die bisherige patenten vndtvcrordtnungcn gehalten worden, oder sonsten zu ausnembung deß BücherVvinnii88ariiit!j vndt gemainen Wesens füglich znuerbessern; wie auch welchcr-gcstalten
10. der cat^Iogus gkneralis hinfüro besser eingerichtet-, inglcichen ob
11. eine Büchertax vnd waß für eine gehalltm, auch wie vndt welchergestalten selbige etwahe mit guten nuzen vndt bestand zu msliorircn vudtfestzustellen, wie nit weniger wie meith
12. der Magistrat zu Franckforth in visitinmg auch sperrung der Buch-läden, cuntisoirung der Bücher, bestraffung der äolin«iuvnten, aiustiiung