Kapitels
Schluß.
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denen sich das sächsische Mandat den Buchhandel betreffend vom 18. De-zember 1773 entwickelt^ der Begriff des „Verlagsrechts" heraus. DieVorgeschichte dieses Streites, die geschichtliche Schilderung der verworrenenVerhältnisse der frühern Zeit bringt das nächste und letzte Kapitel, wel-ches so den geeignetsten Übergang zur Geschichte der Neuzeit des deut-schen Buchhandels bildet.