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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Die Nachdrucksprivilegien. Atteste Beispiele derselben. MfteS

den Territorialherrschaftcn erteilt worden. Das älteste bekannte Privi-legium der crstern Art ist nicht vom Kaiser selbst, sondern vom Reichs-regimcut gegeben. Es ist dies das im Jahre 1501 der Loänlita,« Ms-vana Lsltioa, erteilte Privilegium für die von Konrad Celtis veran-staltete Ausgabe der Werke der Hroswitha von Gandersheim.^ Dagegenist uns eine ganze Anzahl von unmittelbar vom Kaiser selbst erteiltenPrivilegien noch aus dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts erhalten.So unter andcrm ein Privilegium für die von Johann Schott gedruckteI^soturs. innres, ssrrixsr Oomirii a-lzlzg-tis antic^ni snxsr cMn^uslidris clsorstalium" von 1510^; ein Privilegium für den kaiserlichenHistoriographen Johann Stabius , und zwar für alles, was er druckenlassen würde, von 1512'°; für des Johann Geiler von KayscrsbergPredigten und andere Schriften (gedruckt 1514) von 1514"; für eineAnzahl von dem straßburger Buchdrucker Mathias Schurer gedruckterSchriften (darunter die Geschichte des Otto von Freisingen , diesollte«^tties-s" des Gellius) aus demselben Jahre'2; für die ersten Abdrückedes Thcncrdank aus dem Jahre 1517 und 1519"; für den von JohannSchöffcr zu Mainz gedruckten wormser Reichsabschied von 1521."

Von den Territorialherren erteilte Privilegien scheinen zu derselbenZeit aufgekommen zu sein, wie die vom Kaiser ausgehenden, wennschondie Verleihung von Privilegien zu den Reservatrechten des Kaisers ge-hörte. So wurde von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig vonBayern ein Privilegium für eine kleine Schrift des bayrischen Historio-graphen Johannes Thurnmayer von Abensberg im Jahre 1518 erteilt''';vom Herzog Georg von Sachsen für das von Emser herausgegebene undzuerst in Dresden von Wolfgang Stocket 1527 gedruckte Neue Testament;vom Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen 1534 für die bei HansLuft in Wittenberg gedruckte erste vollständige Ausgabe der LutherscheuBibelübersetzung.'°

Auch von den Obrigkeiten von Territorialstädtcn wurden frühzeitigBüchcrprivilegicn erteilt, so vom leipziger Magistrat bereits im Jahre1518 für?stri Nosslani ?g,käologia""; vom Rate der Stadt Bres-lau im Jahre 1538 dem Andreas Winkler für den Terenz, einige aus-gewählte Briefe des Cicero und einige andere Bücher. ^

Die Privilegien wurden zum Teil dem Verfasser, resp. Herausgeber,zum Teil dem Verleger, zum Teil dem Drucker gegeben. Es wird da-