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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Reichs-Preßverordnungen.

^Dokumente.

denn dieselben Abschied ferner mitbringen: So befinden Wir doch, daß ob der-selben Unser Satzung gar nichts gehalten, sondern daß solche schmählicheBücher, Schrifftcn, Gemählds und Gemächts je länger, je mehrgcdicht, gedruckt, gemacht, feil gehabt, und ausgebreitet werden.

Wenn wir nun zu Pflantzüng und Erhaltung Christ!, Lieb und Einigkeitund Verhütung Unruhe und Weiterung so daraus folgen möchte, Uns schul-dig erkennen, indem gcbührlichs Einsehens zu thuu: So setzen uud ordnenWir, auch hicmit ernstlich gebietend, daß hinführo alle Buchdrucker, wo undan welchem Ort die im Heil. Reich gesessen sind, bey Niederlegungihres Handwerks, auch einer schweren Pön, nämlich X. Gülden,ihren ordentlichen Obrigkeiten, unabläßlich zu bezahlen, keine Bücher, kleiuoder groß, wie die Namen haben möchten, im Druck ausgehen lassensollen, dieselben seyen denn zuvor, durch ihre ordentliche Obrigkeit,eines jeden Orts oder ihre dazu Verordnete besichtiget, und der Lehr derChristlichen Kirchen, desgleichen dem Abschied deß Reichstags allhie, auchandern hicvor auffgerichten Abschieden, so demselben jetzo allhie gemachtenAbschied nit zuwider sind, gemäß befunden: Darzu daß sie nicht auffrüh -rerisch oder schmählich, es treffe gleich hohe, niedere, gemeine oder son-dere Personen an, und dcßhalben approbirt und zugelassen. Bei gleicher Poensollen auch alle obgcmeldtc Buchdrucker schuldig und verpflicht seyn, in alleBücher, so sie also niit Zulassen der Obcrleit hinführo drucken werden, den^utorsm oder Dichter des Buchs, auch seinen des Druckers Nahmen, deß-gleicheu die Stadt oder das Ort, da es gedruckt worden, unterschied-lich nnd mit Namen zn benennen, uud zu vermelden.

Z. 2. Ferner setzen, ordnen und wollen Wir, daß alle und jede Obrig-keiten Uns und dem heil. Reich unterworffen, ernstlich Einsehens thunund verschaffen sollen, daß nicht allein dem wie obgcmeldt treulich nachkom-men und gelebt werde, sondern daß auch nichts, so der Catholischcnallgemeinen Lehr, der heiligen Christlichen Kirchen ungemllß undwiderwärtig, oder zu Unruhe und Weiterung Ursach geben, desgleichenauch nichts schmählichs, paßquillisches oder andrer Weiß, wie dasNamen haben möcht, diesem jetzo allhie aufgerichten Abschied und andernAbschieden, so demselben nicht entgegen sehnd, ungemäß, in was Scheindas geschehen möchte, gcdicht, geschrieben, in Druck gebracht, gemahlt,geschnitzt, gegossen oder gemacht, sondern wo solche und dergleichen Bücher,Schrifftcn, Gemählde, Abgiitz, Geschnitzt und Gemächts im Druck oder sonstvorhanden wären, oder kllnfftiglich ausgingen und an Tag kämen, daß die-selbe nicht feil gehabt, geknufft, umgetragen, noch ausgebreitet, sondern denVerkänffern genommen, nnd so viel immer möglich untergedruckt werden,und soll nicht allein der Berkänffer oder Feilhaber, sondern auch der Käusferund andere, bei denen solche Bücher, Schmäh-Schrifftcn oder Gemählds-