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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Reichs-Preßverordnungen,

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ten Taufs- und Zunamen nit unterschreibt, unrechtlicher unschuldgcr WeißLaster und Übel zumist, wo die mit Wahrheit erfunden würden, das; dergcschmccht an seinem Leib, Leben oder Ehren peinlich gestrafft werden möcht,dersclbig boßhafftig Lesterer soll nach Erfindung solcher Übelthat, als dieRecht sagen, niit der Peen, um welche er den unschuldige» geschmcchtcn durchsein böse unwahrhafftige Lesterschrifft hat bringen wöllen, gestrafft werden.Und ob sich auch gleichwol die aufgelegt Schmach der zugemessen That inuder Wahrheit erfündc, soll dennoch der Außruffer solcher Schmach nach ver-mög der Recht und Ermessung des Richters gestrafft werden.

5.

Abschied des Reichstags zu Regensburg ^lluo 1541 auffgericht. (29. Juli.)

Z. 40. Ferner haben Wir befunden, daß die Schmähschrifften, soim H. Reich hin nnd vieder an mehr Orten ausgebreitet werden, gemeinemFrieden nicht wenig verhinderlich und verletzlich seynd, anch zu allerhandUnruhe und Weiterung gelangen möchten: Und demnach Uns mit Chur-fürsten, Fürsten und gemeinen Ständen verglichen, daß hinfllro in dem Heil.Reich keine Schmähschrifften, wie die Namen haben mögen, getruckt, f^ylgehabt, kaufst, uoch verkaufst, sondern wo die Tichter, Trucker,Kauffer oder Verkauffer b-etretcn, darauf eine jede Obrigkeit fleißigAussehens zu haben verfügen, daß dieselben nach Gelegenheit der Schmäh-schrifften, so bey ihnen erfunden, ernstlich und härtiglich gestrafft werdensollen.

6.

Der Römisch Kayserl. Majestät Ordnung und Reformation

guter Polizei,

zu Beförderung deß gemeinen Nutzens auff dem Reichstag zu Augspurg^nno v. 1548 auffgericht. (30. Juni.)

XXXIV. Von Schmähschrifften, Gemählden und Gemächten.

tz. 1. Wiewohl Wir auch auff hiebevor gehalteneu ReichstLgen Unsniit Churfürsten, Fürsten und Ständen des H. Reichs und der AbwesendenBottschafften vereinigt uud verglichen, auch Satzung und Ordnung im Druckansgehen, und verkünden lassen haben, daß in allen Druckereyen, auch beyallen Bnchführern, mit ernstem Fleiß Fürsehnng gethan, daß hinführo nichtsNeues, und sonderlich Schmähschrifften, Gcmählds oder dergleichen, wederöffentlich noch heimlich gcdicht, gedruckt, noch feil gehabt werden sollen, wie