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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Quellennachweise und Anmerkungen.

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>5) Sepp, Festschrift bei Stiftung der Gedächtnisfenstcr am Erfindungsort derGlasmalerei zu Tcgerusee. München 1878. S. 4.

ie) I^s Iiivro, Rsvus clu Alouils I/ittsiairs. ?g,ris, Nsi 1882. S. IM;ferner Wattenbach a. a. O. S. 383. 464. viüot, ^xioAraxiiis. S. 715, undWetter, I. I., Kritische Geschichte der Buchdruckerkunst. Mainz 1836. S. 620.

i?) Schmidt, C., a. a. O. S. 7 u. 8.

is) Potthast, A., im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Jahrg. 1863.Nr. 1V, S. 358360. P. hat den von ihm in der Berliner Bibliothek zuerst aufge-fundenen Brief des Saooletus wörtuch mitgeteilt. Boigt, G., Die Wiederbelebungdes klassischen Altertums. Berlin 1880. I, 236. 241. 300. 403. 410 u. II, 314.

19) Lind^, A. v. d., Gutenberg, Geschichte und Erdichtung aus den Quellennachgewiesen. Stuttgart 1878.

20) Heffner, L.. Zur Geschichte der Erfinduug der Buchdruckerkunst im: Archivdes historischen Vereins für Unterfranken und Aschasscnburg. XIV. Würzburg 1858.S. 168174.

21) Linde a. a. O. Urkundcnanhang S. VII.

2-) Wyß, A., Zur Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst in: Quartal-blätter des historischen Vereins für das Großherzogthnm Hessen . Tarmstadt 187!'.Nr. 14 S. 11.

2Z) Heffner a. a. O. S. 171. sy Linde a. a. O. S. 514.

25) Umbreit, A. E., Die Erfindung der Buchdruckerkunst. Kritische Abhand-lungen zur Orientierung auf dem jetzigen Stand der Forschung. Leipzig 1843. S. 42.

26) Wyß a. a. O. S. 14. 2?) Linde a. a. O. S. 30 u. 31.2S) 2g) so) Linde a. a. O. S. 35 und die Urkunden im Anhang.

Zi) Baseler Staatsarchiv, St. 106118, Abteilung Schmähschriften. Mengerlintyut diese Äußerung in einer Anklageschrift gegen den Buchdrucker Haus JakobDecker in Basel . Dieser hatte sich nämlich der nach basclcr Gesetzen damals straf-baren Handlung des Druckes verschiedener katholischer Schriften schuldig gemacht.Mengerlin beantragte deshalb unter dem 22. Juli 1676 seine Bestrafung und führtennter anderm aus, daß früher die mittelalterlichen Buchabschreibcr nach kaiserlichenRechten bestraft worden seien.Anstatt der gedachten Schreiber aber", fährt erdann wörtlich fort:ist vor zweihundert dreißig Jahren die Druckerei erfundenunv aufkommen." Nach dieser Angabe wäre also 1446 nicht allein das Jahr derglücklichen Erfindung, sondern auch ihrer Ausübung. Es kann in der That auf-fallen, daß der Jurist hier so bestimmt das Jahr angibt. Er sagt nicht,voretwa 230 Jahren", auch nichtvor 226 Jahren", sondern spricht in einer amtlichenEingabe an den baseler Rat mit voller Bestimmtheit von dem Zeitpunkte, den manin einer so alten und bedeutenden Druckerstadt wie Basel , in der die Kontinui-tät der Entwickelung nie unterbrochen worden war, allenfalls wohl noch hättekennen können. Die gewählten Worte230 Jahre" bezeichnen im Volksmundckeinen der gewöhnlichen, häufiger zitierten Zeitabschnitte, wie man in runder Summevon 100, 200 oder 300 Jahren, oder auch selbst von viertel und halben Jahrhun-derten zu sprechen pflegt. Mengerlins Ausdrucksweise könnte daher wohl stutzigmachen und immerhin die Annahme nicht ausgeschlossen zu werden brauchen,daß Gutenberg schon 1446 seine Erfindung gelungen war, daß er aber doch noch