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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Quellennachweise und Anmerkungen.

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Elftes Kapitel.Der Nachdruck.

l) vpiztolss 4, 7, 2: Lunctsin (seil. lidruin) in exsiuxlaii» inillv

iranguriptum per totsna Itslism xrovinoissczus äiniisit.

s) Marquardt in seinem und Mommsens Handb. der röm. Wtcrtünicr.VII, 2. S. 805 fg. Die bloße Thatsache, daß die Werke des einen und ander»Schriftstellers gegen dessen Willen von andern vervielfältigt und verwertet wordensind, beweist doch nicht, daß dies nicht als Rechtsverletzung angesehen worden wäre,und daß es dagegen keine Remedur gegeben hätte.

Erasmus, Brief an Bilibald Pirckheimer d. 27, Jan. 1522: vdi ciuicinovi opsi'is xrociit, c^uoit puteut tors vsnäidilö. mox uous g.tc>us alter 8un"u-rs.tui' ex ipsiuL ?rot)snii otLeius. sxsraxlal', sxouctit vsnäitat uiiuimo.Iittsriin ?iodsuius imm«rissiii psouniar» iinpöiiclit in osLtigatoi'kL, trs^uentei'st in exempl^ris. (ILrasrai oxsrs. 1. III. I^ugä. Lkt. 1703. x. 707.) Umge-kehrt War das bei dem (aus dem Fehlen eines Schutzes des Autorrechrs hervor-gehenden) Mangel eines Schutzes der Verleger mögliche Verfahren des ErasmuS,verschiedene vermehrte resp, veränderte Ausgaben seiner Werke bei verschiedenenBuchhändlern erscheinen zu lassen bevor die Exemplare der frühern Ausgaben ver-griffen waren, nicht nur eine arge Unbilligkeit gegen die Verleger, sondern auchgeradezu eine Kalamität für das Bücher kaufende Publikum. Vergl. darüber dieNotiz von Albr. Kirchhofs, Beiträge zur Gesch. des deutscheu Buchhandels. I,56 fg. Anm. »

4) Luther inVorrhede und vermanunge an die Drucker" vor derAus-legung der Episteln und Evangelien von der heyligen drey könige fest bis auffOstern" 1525. Der hier wesentliche Teil des Inhalts ist bereits im siebentenKapitel wiedergegeben worden.

5) Das Privilegium ist abgedruckt in St. Pütter, Beytrüge zum deutscheuStaats- und Fürstenrecht. I, 251 fg.

6) Nach den Angaben von Lndewig in den gelehrten Anzeigen. Halle 1740.III. S. 78, trägt die Jahreszahl 1198 ein Privilegium, welches von demkayscr-lich verordneten Gcneralsuperattcndeiiten der Druckereyen im heiligen RömischenReiche" Doktor Jakob Ößler ausgefertigt worden. Vergl. St. Püttcr, Der Büchcr-nachdruck. S. 174. Gegen die Richtigkeit dieser Notiz macht jedoch Hoff manu,Bon denen ältisten Kayscrlichen und landesherrlichen Bücherdruck- oder VerlagPrivilegien, 1777, S. 5358 sehr gewichtige Bedenken geltend.

?) Rössi g, Handbuch des BuchhaudelsrcchtS, Leipzig 1804, S. 240, gibt an,daß im I. 1400 der Bischof Heinrich von Bambcrg ein Privilegium für einMissale der Bambergcr Kirche erteilt habe.

s) St. Pütter, Der Bücheruachdruck. S. 170; Beyträge zum deutschen Stäats-nnd Fürsienrechte. I, 253.

?, Hoffmann a. O. S. ><!18; vergl. S. 1!» über die Person desVerfassers.