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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
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Quellennachweise und Anmerkungen.

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richteten Mahnungen, das Buch neu zu drucken, erfolglos geblieben, wird die imText hervorgehobene Äußerung gethan.

es) So teilt A. Kirchhofs (a. a. O. S. 147) mit, daß die Firma Endterin Nürnberg im Jähre 1655 im Besitz eines kursächsischer Privilegiums auf einGebetbuch, die Firma Stern in Lüneburg im Besitz eines solchen auf ebendasselbeBuch, doch nur für den Druck in gespaltenen Kolumnen gewesen.

?») Archiv VII, 109; vergl. über die Verteidigungsschrift Note 44.

?l) Bei A. Kirchhofs, Zur ältern Gesch. der kursächs. Privilegien. ImArchiv VII, 148.

72) So in einem kaiserlichen Privilegium, welches Joachim Rhete's Erben inStettin für David Herlitii V^IsriZÄrig. und kroxrwsttLk im Anfang des 17. Jahr-hunderts verliehen war.

?z) So geschieht in einem Anschreiben des kaiserlichen Bücherkommissars Lud-wig von Hagen zu Frankfurt a. M. an den Rat zu Leipzig vom 4. Oktober 1627eines Privilegiums Erwähnung, welchesivbidirt,, daß einiger Buchtrucker, oderBuchführer, an keinem ort, weder in grosser, noch kleiner Form, vnder was Scheindas geschehen möchte, die selbige nachtruckeu, oder wo die vou andern nachgetruckt,distrahiren solle" (abgedruckt bei A. Kirchhofs im Archiv VII, 265).

74) Bei A. Kirchhofs, Die kurf. sächs. Bücher-Kommission, im Archiv IX,164, Note 53.

?s) Vergl. A. Kirchhofs, Weiteres über die Anfänge des Leipz. Meßkatalogs.Im Archiv VIII,, 24; Die kurf. sächs. Bücher-Kommission. Im Archiv IX, 82 fg.

?e) Vergl. darüber Pütter, Büchernachdruck. S. 177 fg.; A. Kirchhofs,Beiträge zur Gesch. des, deutschen Buchhandels. II, 58 fg.; Zur Gesch. der kais.Bücher-Kommiss in Frankfurt a. M. Im Archiv IV, 96 fg.; besonders S. 114 fg.

7?) Vergl. hierüber Pütier a. a. O. S. 186, Note und das neuerdings vonA. Kirchhofs (im Archiv VII, 264 fg.) mitgeteilte Schreiben des kaiserlichenBücherkommissars Ioh. Ludw. von Hagen an den Rat der Stadt Leipzig vom4. Oktober 1627.

78) Vergl. darüber Kapitel 9.

?s) So heißt es in einem an den Rat zu Frankfurt und den BücherkommissarHörnigk gerichteten Schreiben des Kaisers Ferdinand III. vom 2S März 1655 (imfrankfurter Archiv): Der Reichshof -Fiskal Veit Sartorius von Schwanenfcld habedem Kaiser berichtet, daß die von Johann Zwölffer herausgegebene und mit kaiser-lichem Privilegium versehene ?rig.ririaooposa ^.uAugtana, von dem BuchdruckerArnold Leers zu Rotterdam nachgedruckt und von dessen Faktor Lambert Paßportim Reiche vertauft worden sei. Der Kaiser befiehlt deshalb dem Rat bei seinenBürgern nachzusehen, wo Leers oder dessen Faktor während der Messe ihre Bücherniederlegten. Wenn sich der betreffende Nachdruck vorfinde, so habe man sämtlicheExemplare desselben zu konfiszieren und die im Privileg erwähnte Nachdrucksstrafeeinzuziehen. Werde dieselbe nicht sogleich bezahlt, so habe man solange die übrigenBücher mit Beschlag zu belegen. Dies solle auch geschehen, wenn sich kein Exemplardes betreffenden Buchs vorfände, Leers aber des Nachdrucks überwiesen werdenkönnte. Die konfiszierten Bücher und das erhaltene Strafgeld sollen an den Bücher-kommissar Dr. Hörnigk abgeliefert werden. In einem hierauf vom Rat dem Kaiser

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