Sächsisches Mandat vom 10. August 1812. Französische Ccnsnr. 45
Übcrsctzungsmonopol auf und gestattet andrerseits „Auszüge aus Haupt-werken".
Das also war, denn die weiteren Aufgaben hatte man ja fallen lassen,das Mandat, das es verhindern sollte, daß in Napoleon möglicherweisedie Absicht aufsteige, im deutschen Buchhandel dem deutschen Geistesystematisch zu Leibe zu gehen; den Buchhandel hätte es, wenn es,unter Fortbestand der politischen Verhältnisse, um derentwillen es er-lassen wurde, mit Strenge durchgeführt worden wäre, jedenfalls ge-nügend belästigen müssen. Die Protestationcn des Leipziger Buchhandelsließen nicht auf sich warten; sie bezogen sich vor allem auf die Ein-führung der sächsische» Ccnsur auch auf außerhalb Sachsens gedrucktensächsischen Verlag und die Titel-Anzeigcpslicht der Kommissionäre. Diebesten Werke in allen Wissenschaften, hieß es, rührten von außer-sächsischen Autoren her und würden in Leipzig verlegt, da die Autorenihre Werke aber gern unter ihren eigenen Augen drucken ließen, sowerde nun Sachsen schätzbarer Verbindungen beraubt werden; nnd derKommssionär könne nur für diejenigen Artikel seiner Kommittenten ver-antwortlich gemacht werden, die er wirklich in Kommission und aufLager habe und deren Dcbit er ihnen verrechnen müsse. Ferner wünschteman dringend eine Bestimmung, die dem immer wachsenden Übel Ein-halt thun sollte, daß Schriftsteller ihre Schriften unter dem Titel„Sämmtlichc Werke" zugleich in cmdcrm Verlag erscheinen ließen. DieVorstellungen waren ohne Ersolg; die Regierung bestimmte einfach(4. Jan. 1812), daß die Auswärtigen die verschlossen an den Kom-missionär gesandten Packcte mit einer Jnhaltsanzcige zu versehen hätten;das war alles.
Trübe Aussichten für die Zukunft. Und in der That wurden jetztauch die französischen Behörden immer argwöhnischer und reizbarer,wenigstens auf dem Gebiete der periodischen Presse. Wie wenig diefranzösische Ccnsur gerade in den Ländern, in denen sie in unmittel-barer Ausübung am fruchtbarsten hätte wirken können, die Litteratur vergewaltigte, den Buchhandel, der Zeit und Umstände zu nehmen ver-stand, belästigte, das muß man in der Lcbensgeschichte von FriedrichPerthes , dcsscn Geschäft gerade in den Jahren 1811/12 einen neuengroßartigen Aufschwung nahm, nachlesen. Für das Zeitungswcsen aberbestimmte ein Dekret vom 3. August 1810: „In jedem Departement,