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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Stuttgarter Vcrlegererklarung. Weimarer Konferenzen. 513

und zwei bis vier Wochen vor der Ausgabe anzuzeigen seien, und zwei-tens die Fixierung der Ostermesse auf einen festen Termin.

Die Eisenacher Tagung hatte zwei bemerkenswerte Vorgänge im Gefolge.

Einmal trat jetzt zum ersten Male eine Gruppe von Verlegernzu gemeinsamem praktischen Vorgehen gegen die Schleudern zusammen.In einer Erklärung, veröffentlicht im Börsenblatt vom 9. Juli 1878,wurde von fünfzehn Stuttgarter Verlagsfirmen (darunter neben derCotta'schen und Göschcn'schen Verlagsbuchhandlung auch die Firma Gebr.Kröner) und einem Eßlinger Verlegerausdrücklich protestirt" gegen dieihre Interessen schädigenden Anzeigen ihrer Vcrlagsartikel zu willkür-lichen Ladenpreisen" und angekündigt, daß sie Handlungen, die die Ver-wahrung nicht beachten würden, den Rabatt, und zwar auch gegen bar,auf 20 "/<, vom Ladenpreise herabsetzen würden.

Zweitens brachte der Deutsche Sortimenterverein mit der EisenacherTagung den Börsenvereinsvorstand in Bewegung. Dort, nicht mehrbloß mit Journalartikcln, Verhandlungen über gewisse einzelne Gegen-stände und mit Rundschreiben beschäftigt, sondern zum Handeln vereint,das Sortiment, entschlossen, die Thore, die sich nicht öffnen würden,mit Gewalt zu erbrechen; hier Börsenverein und Börscnvereinsvorstand wie August Bolm in denVermischten Aufsätzen" 1878 spottetevoll Ernst beschäftigt mit den urgcwohnten Geschäften der Abrechnungund Borstandswahl!Versteht der Börsenvorstand die Zeit nicht inder er lebt?" Weiß er nicht, was er zu leisten hat,wenn nicht dieZukunft über ihn den Stab brechen soll"?

Schon der erste der BörsenvcreinSvorstehcr des neuen Zeitalters,Julius Springer (18671873; gest. 1877), hatte sich mit dem Ge-danken einer Reform des BörscnvcreinS beschäftigt und schwer mit ihmgerungen. Er regte zu wiederholten Malen an, dem mit der Ein-führung der Gewerbcfreiheit wachsenden Eindringen zweifelhafter Elementein den Buchhandel dadurch zu steuern, daß die Aufnahme in den Börsen-Verein von entsprechenden Bedingungen also nicht lediglich vom Nach-weis des Betriebes des Buchhandels abhängig gemacht werde. Nunfand man aber, daß der Buchstabe des Statuts dazu keine Handhabebiete. Also eine Abänderung der Statuten? Springer sah, wie dieVerhältnisse darauf zudrüngtcn; er fühlte die Pflicht, mit einem dahin-

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