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Begriffliches und Geschichtliches.
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Grenze erreicht ist, übt die Art der vorhandenen Güter einen einschneiden-den Einfluß auf den Bankkredit aus. Ist die Bank ein Erwerbsunternehmen,welches Kredit nimmt, Um Kredit zu geben, so darf sie nur ebenso befristetenKredit gewähren, als sie selber erhält — Grundsatz der bankmäßigenDeckung. „Es darf der Termin für die fälligen Zahlungsverbindlichkeiten derBank nicht diesseits des Termins für die Realisierung entsprechender Forderungenfallen" 1 ). Es heißt das: Soweit dem Kredit auf seiten des Kreditnehmers raschumschlagende Kaufmannsgüter entsprechen, darf sich die Bank kurzfristig ver-pflichten, dagegen nur langfristig dort, wo der Kreditnehmer, durch den Kreditbefähigt, festliegende Anlagen zu periodischen Erwerbszwecken macht.
Es ist das zunächst ein privatwirtschaftlicher Sollsatz, auf dessen Vernach-lässigung die Strafe geschäftlichen Zusammenbrüchs steht. Die Beobachtung diesesGrundsatzes liegt ebenso im privatwirtschaftlichen Interesse der Bank selbst, wiedem ihrer Gläubiger, aber auch im Interesse ihrer Schuldner, die damit vor un-zeitiger Kündigung geschützt sind. Die Befolgung oder Mißachtung obigen Grund-satzes hat aber auch weitreichende v o 1 k s wirtschaftliche Bedeutung, auf die wirwiederholt zu sprechen kommen. — Trotz seiner volkswirtschaftlichen Wichtigkeitwurde der Grundsatz der bankmäßigen Deckung in Deutschland zwar den Noten-banken, nicht aber den übrigen Kreditbanken gesetzlich aufgezwungen. DieseTatsache ist der glänzendeji Entwicklung des deutschen Bankwesens zugute ge-kommen: „Banken-Freiheit"., die der jugendliche Ad. Wagner verfocht.
Als „Liquidität" 2 ) bezeichnen wir das M a ß, in welchem demGrundsatz der bankmäßigen Deckung genügt ist, in deminsbesondere kurzfällige Verbindlichkeiten durch kurzfällige Guthaben ge-deckt sind. Die Liquidität läßt sich aus der Bilanz nichtablesen, da diese nicht Qualitäten, sondern nur Quanti-täten angibt. Faule Festlegungen kleiden sich nicht selten in die Form vonWechseln oder Lombards. Die Leipziger Bank hatte unmittelbar vor demZusammenbruch 64% ihrer Verbindlichkeiten in „leicht zu realisierenden Werten"angelegt. Daher sind alle rein rechnerischen Methoden der Liquiditätsfeststellungstärksten Zweifeln ausgesetzt — „Zahlenspiel" ? Dies gilt um so mehr, als die Bilanznur das „getätigte" enthält, nicht aber Eventualrechte und -Verbindlichkeiten,z. B. aus Konsortialgeschäften, Wechselindossamenten, aus gewährten, aber nochnicht abgehobenen Krediten u. a.
Man unterscheide Liquidität der einzelnen Bank — die Bank A ist liquid,indem sie im Notfalle ihre Aktiva bei anderen Banken B, C, D liquidisierenkann — und die allgemeine Liquidität der Bankwelt eines Landes. Die BankenA, B, C, D usw. besitzen genügend solcher Aktiva, die sie im Falle allgemeinerKrisis bei der Zentralnotenbank als der Bank der Banken in Zahlungsmittel um-setzen können. So kann z. B. eine einzelne Bank ihre Reports ohne weiteres li-quidisieren, nicht aber sämtliche Banken — eine Scheidung, auf die in Liquiditäts-fragen zu wenig geachtet wird. Als z. B. im Herbst 1911 (Marokko ) den Großbankensehr erhebliche Summen entzogen wurden, beschafften sie etwa % des Entgangsdurch Rediskont von Wechseln bei der Reichsbank; die Kündigung der Börsen-kredite fand dagegen ihre Grenze in jähen Kursrückgängen. Diese Scheidung hatmit der unten berührten Frage der volkswirtschaftlichen Liquidität nichts zu tun,sie bewegt sich vielmehr auf privatwirtschaftlichem Gebiet.
b) Versuche einer Liquiditätsberechnung. Meistens stellt man gegenüber
*) C. Knies, Der Kredit. Berlin 1879. 2. Hälfte S. 242. Vergl.auch A. E. Sayous, LesBanques de depöt. IL Aufl. Paris 1907. S. 219 ff.
2 ) Vgl. ad Begriff der Liquidität Ehlers, Kreditgenossenschaftliche Probleme. Ergänz.-Bd. des Thünenarchivs 1910, sowie Hansen, Problem der Liquidität im deutschen Kredit-bankwesen. Stuttgart 1910. S. 6. Im Druck: Fleischmann, Probleme der Bank-bilanzen (aus dem Freiburger volkswirtschaftlichen Seminar).