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Die deutsche Kreditbank / von Gerhart von Schulze-Gaevernitz
Entstehung
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Begriffliches und Geschichtliches.

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der Aktie erlaubt eine verhältnismäßig niedere Verzinsung des in Bankaktien an-gelegten Kapitals. Ihre Durchschnittsverzinsung ist kaum höher als bei Hypothekenund Industrie-Obligationen. Dies ermöglicht den Banken die Pflege weniger ge-wagter Geschäfte als dem Privatbanker, soweit er mit fremdem Kapital wirtschaftet.

Bei dem enorm gewachsenen Umfang unserer Bankbetriebe werden die Fragender inneren Organisation der Aktiengesellschaft für unser Bankwesen besondersbrennend*). Voran steht die Frage des Aufsichtsrates. Statt des ihmgesetzlich überwiesenen Kontrollamtes übt er eine oft sehr erhebliche Mitver-waltung aus. Gerade in dieser fördernden, nach außen z. B. mit der In-dustrie vermittelnden Tätigkeit liegt der Hauptnutzen des Aufsichtsrates. Umso wichtiger sind erfahrene, dem Geschäftsleben vielseitig verflochtene Mitglieder,die dann meist mehrere Aufsichtsratsstellen verbinden! Ein Kumulierungsverbotwürde den Aufsichtsräten potente und intelligente Kräfte entziehen. Viel bedenk-licher sind jene Ja-Sager mit großem Namen oft um so beliebter, je weniger Kennt-nisse sie besitzenRäte", deren Rat, wenn befolgt, gleichbedeutend mit Ruinwäre. De lege ferenda schlägt man (mit gutem Grunde) vor: die Aufsichtsratsmit-glieder sollten im Interesse der Gesellschaft zur Tantiemenaufspeicherung durchGesetz gezwungen werden. Eine solche Maßregel läge auch im Interesse der natio-nalen Kapitalbildung, indem gerade leicht verdiente Tantiemen am meisten zumLuxusverbrauch verleiten.

Je weniger der Aufsichtsrat Kontrollinstanz ist, um so wichtiger sind dieKontrollorgane neben ihm. Jede größere Bank besitzt berufs-mäßige Revisoren, welche von den leitenden Verwaltungsstellen möglichstunabhängig sein sollten; ihre Tätigkeit ist zunächst eine rechnerische und als solchewichtig genug. Man denke'z. B. an die Feststellung von Ueberziehungen bei Konto-korrentkrediten, von mangelhafter Deckung der spekulativen Effektenkonten usw.Aber auch materielle Anstände haben sie namhaft zu machen und organisatorischeAnregungen zu geben. Hierzu kommen Revisionskommissionen des Aufsichtsrates.Die Informationswünsche des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds sind heute vomGremium abhängig; die Informationsrechte des Einzelmitgliedes wären im Interessevermehrter Kontrolle wenn erforderlich, durch Gesetz zu stärken. Revisions-instanzen von Bankverbänden, wie solche im Genossenschaftswesen bestehen, sindim Kreditbankwesen noch wenig entwickelt. Felix Hecht verweist auf dasenglischeInstitute of chartered accountance" und verlangt Zwangsrevision aufGrund von Berufsbildung und Garantiekapital 2 ). Aehnliches fordert R i e ß e r.Ohne zu solchen Vorschlägen Stellung zu nehmen, bemerken wir : Nicht derbe-queme", sondern derunbequeme" Revisor ist der bessere, derjenige, welcher überdas Rechnerische hinaus auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens erkundetund solchen Verbindlichkeiten nachgeht, die in keiner Bilanz stehen (z. B. Ver-pflichtungen aus Wechselgiro!). In manchen Fällen sind auch die Generalversamm-lungen besonders unter Teilnahme von rede- und geschäftsgewandten Rechts-anwälten ein nützliches, leider oft zu spät angewandtes Mittel der Kontrolle.

Unseren Kreditbanken ist als Aktiengesellschaften Bilanzöffentlichkeitvorgeschrieben. Es war jedoch diese aktienrechtliche Bilanz völlig ungenügend fürZwecke des Einblicks und des Vergleichs ; in ihr wurden verschiedenartige interne Bi-lanzen nach den verschiedenartigsten Grundsätzen zusammengezogen. Wir verdanken

q Passow, Die wirtschaftliche Bedeutung und Organisation der Aktiengesellschaft.Jena 1907. Steinitzer, Oekonomische Theorie der Aktiengesellschaft. Leipzig 1908.R i e ß e r, Zur Aufsichtsratsfrage. Festgabe der Berliner juristischen Gesellschaft für Koch.Berlin 1903. E. v. d. Heydt, Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaften. Freiburg i. B.1905. (Freiburger Seminararbeit.) Loeb, Das Institut des Aufsichtsrats. Conrads Jahrb.III. F. Bd. 23. S. 1 ff. Jena 1902. Preische, Die Praxis der Gründung von Aktien-gesellschaften. Dresden 1915. S. Wolff, Das Gründungsgeschäft im deutschen Bankge-werbe. Stuttgart 1915.

2 ) F. Hecht, Schriften des Ve reins f. Sozialpolitik, Bd. 113. S. 150 ff.

e. Sehulste-Gaevernit* , Kreditbank. 2