II
Bankgeschäfte.
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Reichsbankgiro. Dem jähen Kreditbedürfnis von Handel und Industrie nach Be-triebsmitteln genügen die in den Banken sich sammelnden „fremden Gelder" nicht;daher ist in Deutschland größeres Eigenkapital der Banken erforderlich.
Innerhalb der „fremden Gelder" unterscheidet man Depositen u.n dKreditoren. Will man dieser höchst bestrittenen Unterscheidung überhaupteinen Sinn abgewinnen, so erschließt er sich dem privatwirtschaftlichen Blick-punkt: „Depositen" sind Einlagen, die ihrem Wesen nach Guthaben desKunden darstellen, von ihm zwecks bankmäßiger Zahlung oder zwecks vorüber-gehender Anlage der Bank eingebracht — regelmäßiges Debet der Bank.
Als Einleger kommt in erster Linie das kapitalistische „Publikum" inBetracht: Rentner, liberale Berufe, die kapitalistisch gesättigte Geschäftswelt— in manchen Fällen und zu bestimmten Zwecken auch ausländische Regierungenund Banken (Rußland bei Mendelssohn ). „Kreditoren" sind demgegenüberGuthaben der Geschäftswelt, die heute bei der Bank Betriebsüberschüsseeinlegt, um morgen vielleicht schon bei derselben Bank Kredit zu nehmen; daher„laufende Rechnung". Der Kreditor von heute ist der Debitor von morgen; der Um-schlag vonDebet und Kredit — besonders auch nach „Saison" —ist hier wesentlich.„Bei den Depositen ist primär die Einzahlung, beidenKreditoren die Bewegung nach beiden Seiten." Im rent-nerischen Frankreich überwiegen die Leihkapitalisten und damit die Depositen;im unternehmungslustigen Deutschland überwiegen die Produzenten und damitdie Kreditoren.
Unserer Begriffsbestimmung kommt die Scheidung von Heiligenstadt nahe: Depositen haben nach ihm „Konsumenten"-, Kreditoren „Produzenten"-charakter. Auch die Scheidung von Lexis zielt auf Aehnliches: Guthaben „ein-getragener Kaufleute" seien Kreditoren, Guthaben „Privater" Depositen. Dieserein äußerliche Definition ist jedoch insofern weniger brauchbar, als zweifelloseKaufleute, z. B. ausländische Banken, gelegentliche Einlagen machen, übef derenDepositencharakter — grundsätzliches Guthaben — kein Zweifel besteht. Beispiel:Die italienischen Banken lassen die Ersparnisse der in der Fremde arbeitenden Italienerin demjenigen Betrage bei den ausländischen Banken stehen, als zur Bezahlung vonPassivposten der Handelsbilanz erforderlich ist — grundsätzliche Guthaben, alsoDepositen, während der handelsrechtliche Charakter des Deponenten als „Kauf-mann " feststeht. Demgegenüber ist der Sprachgebrauch der Praxis durchausfließend; er war bei der Deutschen Bank und der Diskontogesellschaft nahezu ent-gegengesetzt. Da man Kreditoren und Depositen wohl begrifflich, nicht aber ziffern-mäßig scheiden kann, so führt alle Statistik der „Depositen" irre, welche die Kre-ditoren ausschließt. Ziffernmäßig allein zu erfassen sind Depositen-(-Kreditoren= „fremde Gelder".
B. Arten der Depositen.
Die Kreditoren werden unten beim Kontokorrentkredit behandelt, indem beidem überwiegenden Kreditbedürfnis der deutschen Geschäftswelt die Summe derDebitoren die der Kreditoren gemeinhin überragt. Werfen wir hier einen Blickauf die Depositen. Innerhalb der Depositen unterscheidet man je nach dem pri-vatwirtschaftlichen Zweck für den Einleger: Einlagen für Zahlungs-zwecke, schwebende Kapitalien, Spargelder. Die ersten sindbei weitem die wichtigsten.
a) Depositen für Zahlungszwecke. Bankmäßige Zahlung vollziehtsich dadurch, daß Forderungen gegen die Bank an Zahlungsstatt übertragen werden.Am sinnfälligsten geschieht dies bei der Banknote, indem hier die Forderungengegen die Bank an ein Inhaberpapier geknüpft und damit in die Form von Umlaufs-mitteln gegossen sind: „Geld" im weiteren Sinne, gleichviel ob mit oder ohne Zwangs-