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48 G - v - s c h u I z e-G a e v e r n i t z, Die deutsche Kreditbank. »
mindert das Depositenwesen die in den Privatkassen befindlichen Edelmetallbe-stände — eine im Notfalle hochwichtige Reserve. Volkswirtschaftlich ist in dieserHinsicht das zentralisierte Girosystem Deutschlands dem verzettelten Scheck-system Englands überlegen, worauf von L u m m mit Recht hinweist. Als Giro-bank ist die Reichsbank — ganz anders, als wenn sie bloße Notenbank wäre —in der Lage, auf Mindesteinlagen und damit auf Goldbestände hinzuwirken. Aufdem Girosystem beruht nicht zuletzt ihre Machtstellung gegenüber der deutschenGeschäfts- und Bankwelt.
d) Dahinter erhebt sich die Frage: Wirkung der bankmäßigen Zahlungsmittelauf die Warenpreise? 1 ). Wir berühren hiermit eine der schwierigsten Fragen dernationalökonomischen Theorie und sind weit davon entfernt, sie in ihrem ganzenUmfange hier aufzurollen oder gar zur Lösung bringen zu wollen. Dagegen darfsie an diesem Ort nicht unerwähnt bleiben. Denn sollte man sie bejahen, so ergibtsich daraus eine der wichtigsten volkswirtschaftlichen Funktionen des Kreditbank-wesens überhaupt. Wir behandeln diese Frage schon hier bei Gelegenheit derbankmäßigen Zahlungsmittel, obgleich, streng genommen, nur die Schaffung „realerKaufkraft" hierher gehört, während die Schaffung „formaler Kaufkraft" ein aktivesKreditgeschäft der Bank voraussetzt und nur äußerlich die Form eines passivenKreditgeschäfts an sich trägt.
Fest steht zunächst folgendes: Die Menge der Umlaufsmittel — Hartgeld,Noten —, mit welcher sich die ältere Quantitätstheorie beschäftigte, verliert dortihre Bedeutung für die Preisbildung, wo die große Menge der Umsätze durch bank-mäßige Zahlungsmethoden ohne Umlaufsmittel erledigt wird. Man braucht unterallen Umständen eine „verbesserte" Quantitätstheorie.
Im einzelnen scheide man drei Fälle: a. Zunächst denke man an den „normalen"Fall: Den Einlagen zu bankmäßigen Zahlungszwecken (Scheck-, Giroguthaben)entsprechen tatsächlich rasch umschlagende Sachgüter beim Einleger — etwa Kauf-mannswaren oder Ansprüche auf solche Waren, etwaWechsel — also „Geldkapitalien".In diesem Falle gießt die Bank lediglich die vorhandenereale Kaufkraft des Einlegers und B a n k g 1 ä u b i g e r s inbankmäßige Zahlungsmittel um. Sie mobilisiert die Gläubigerrechte.Indem bankmäßig gezahlt wird, werden Forderungen auf Waren gegen Waren ge-tauscht. Es vollziehen sich also viele Umsätze ohne Dazwischentreten von Umlaufs-mitteln, nicht anders, als wenn an Stelle des Kaufes (Geld gegen Ware) der Tausch(Ware gegen Ware) ein großes Stück des Umsatzes zurückerobert hätte. Beispiel:Der Bankkunde A zahlt mittels Schecks. Die Wirtschaft des B, die diesen Scheckin Zahlung erhält, wird zwar dementsprechend an Zahlkraft bereichert; sie kannNachfrage nach Waren in vermehrtem Umfange entfalten. Aber der Scheck wird derBank präsentiert, und zwar in wenigen Tagen; er wird dem Aussteller A belastet.Damit schrumpft dessen Zahlkraft entsprechend ein; wenn er sie auf gleicherHöhe erhalten will wie bisher, so muß er aus der Menge des vorhandenen Geld-kapitals eine neue Einlage machen, z. B. der Bank einen Scheck oder Wechselüberreichen, den er für sich erwarb, indem er Waren verkaufte. Die Gesamtsummeder Zahlungsmittel wird zwar erweitert, aber ihr entsprechend auch die Zahl derUmsätze; die Nachfrage nach^Waren wird vermehrt, aber entsprechend auch dasAngebot. In diesem Falle verhindert die bankmäßige Zahlung lediglich jene Ver-teuerung des Geldwertes und jene Verbilligung der Warenpreise, welche unvermeidlichgewesen wäre angesichts der riesig gestiegenen Ziffern der Warenumsätze und derim Verhältnis dazu sehr beschränkten Menge an Edelmetall. Man erinnere sich daran,
x ) Vgl. Laughlin, Principles of money. London 1903. S. 106—112, 319ff., 354.Kemmerer, Money and credit instruments. New York 1907. S. 67 ff. 101 ff, Schriftendes Vereins für Sozialpolitik (Spiethoff). Bd. 113. S. 213 ff. H. v. Beckerath,Kapitalmarkt und Geldmarkt. Eine ökonomische Studie. Freiburger Habilitationsschrift(noch ungedruckt).