60 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. n
Unter den Kreditoren spielen die Bankkreditoren eine besondere Rolle.Es kann vorkommen, daß die Kreditoren zunehmen, weil die Bank zu drückendenBedingungen bei anderen Banken Schulden eingehen mußte 1 ). Die Zunahme derKreditoren — scheinbar ein günstiges Zeichen für die Bank — kann also tatsächlicheine üble Bedeutung haben: die Bank hält sich über Wasser durch Bankdarlehen,die sie unter Verpfändung eigener Effekten und der bei ihr deponierten Effektenflüssig macht. Das Bilanzschema der Reichsbank von 1912 sucht solche Bankkrediteals „Nostroverpflichtungen" von den übrigen Kreditoren zu trennen. Die jeder-zeit zurückziehbaren Guthaben der Provinzbanken sind für die Zentralbanken wenigverläßliche Bestände; ausländische Bankguthaben können in politisch unruhigenZeiten eine Quelle besonderer Verlegenheit werden. Auch die Guthaben ausländischerRegierungen aus Emissionsgeschäften u. ä. sind ein ungewisser Besitz, den einWindhauch hinwegfegt. Dasselbe gilt von den flüchtigen Ultimogeldern, die inDebitoren nicht angelegt werden sollten.
Der Kreditorenzins ist höher als der auf Scheckrechnungen vergütete,niedrer als der Zins der mit Kündigungsfrist versehenen Depositen, da dieKreditoren hinsichtlich ihrer Beweglichkeit zwischen beiden die Mitte halten. Exwird rechnerisch meist an den Banksatz angeschlossen, z. B. 1% unter Banksatz.Hinsichtlich des Kreditorenzinses, sind Verabredungen unter den Banken desselbenPlatzes üblich und möglich, da hier—im Gegensatz zu den Debitoren — das Persönlichemehr ausscheidet. Interessant ist der Unterschied zwischen Kreditgenossenschaftenund Banken. Da die Einlagen bei den Genossenschaften ruhiger liegen als bei denBanken,- so können erstere höhere Kreditorenzinsen vergüten als letztere; da diegewährten Kredite bei den Genossenschaften langsamer umschlagen, so müßtensie höhere Debetzinsen fordern, wenn sie nicht durch niedrere Verwaltungskostenvielfach diesen Nachteil ausglichen. Die Bankzinsen reagieren auf jeden Luftzugdes Geldmarktes, während die Genossenschaften nur langsam folgen. So könnenaußergewöhnliche Fälle (z. B. Ende 1907) eintreten, wobei die Banken ihren Kundenhöhere Zinsen vergüten, als die Genossenschaften belasten.
f) Provision und Valutierung. Dem Kontokorrent eigentümlich ist die Konto-korrentprovision. Daher wird das Kontokorrent vielfach auch als „provi-sionspflichtige Rechnung" bezeichnet. Diese Provision ist nichts als ein versteckterZinszuschlag, wenn sie nach Kapitalhöhe und Zeit berechnet wird. Meist jedoch wirdsie nach dem „Umsatz" verabredet, wobei man unter letzterem gewöhnlich dieAddition der größeren Seite des Kontokorrent unter Abzug des vorgetragenen Saldoversteht, z. B. %% vom Umsatz. Diese Art der Provisionsberechnung fußt darauf,daß in der Provision eine mit dem Umsatz wachsende Mühewaltung vergütet wird:echte Provision. Daher ist kaum Schär beizustimmen, welcher es für das korrektestehält, die Provision vom mittleren Debetsaldo nach den Zinszahlen zu berechnen.In vielen Fällen wird ein Umsatzminimum verlangt. Etwa derart: Der Umsatz soll imQuartal dem eröffneten Kredit mindestens gleichkommen, oder er soll das Zwei-und Dreifache des tatsächlich beanspruchten Kredits betragen. Provisionsfreipflegen Kontokorrente mit anderen Banken zu sein. Auch spielen persönliche Mo-mente mit; z. B. Kunden, welche begehrte Auslandswechsel in großen Mengen ein-reichen, zahlen niedrere Provision, als den Durchschnitt. Genossenschaften, diebei kleinerem Umsätze die gleiche Umsatzprovision wie die Banken erheben, ge-währen tatsächlich günstigere Provisionsbedingungen als letztere.
Nichts anderes dagegen als versteckten Zins enthalten die sog. Valutierung s-bestimmungen. Zu welchem Tage wird gutgeschrieben oder belastet? Belastung
September und beträgt der Liquidationskurs 198%, so wird er für seine Hereingabe derStücke mit 29700Mk. per Ultimo August erkannt und am Ultimo September zum gleichenKurse zuzüglich Report und Spesen belastet. Der Kunde wird also tatsächlich per erstenKauftermin nur in der Höhe der Differenz zwischen Belastung und Gutschrift schuldig.*) Beispiel im Plutus vom 20. April 1912.
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