II
Bankgeschäfte.
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eigene Akzepte aus dem Konzern hinaus an Fremde, unter Umständen auf Gnindlaufender Austauschverhältnisse 1 ).
Ein anderer, besonders in Ostdeutschland verbreiteter Mißbrauch sind Bank-ziehungen. Die Bank zieht auf den Kunden, welcher akzeptiert; sie verkauftdieses scheinbar einem Warengeschäft entspringende Akzept. Wird dem Kundender Wechsel erst Valuta per Verfall gutgeschrieben, so profitiert die Bank zudem denUnterschied zwischen hohem Kontokorrentzins und niederem Diskont. Wenn dieBank solche Kundenakzepte in ihre eigenen „Wechselaktiva" aufnimmt, statt sieweiterzugeben, so steht dies der Aufnahme von Solawechseln der Kunden gleich. —Mißbräuchlich ist auch, die Verminderung der Akzepte zwecks Verschönerung derJahresbilanz durch vorübergehende Ueberführung des Akzeptkredits in Konto-korrentkredit 2 ). Die gegen Ausgang des Jahres verfallenden Akzepte werden erstnach Neujahr erneuert. Zu gleichem Zwecke verweist man die Kundschaft gegenJahresende darauf, befreundete Privatbanker zu beziehen, welche zu Lasten derBank akzeptieren. Der Akzeptumlauf dieser Privatbanker bleibt unbekannt, dasie keine Bilanz veröffentlichen; ihre Akzepte erscheinen unter „Kreditoren" derBank. Obige Mittel bezwecken eine buchmäßige Verminderung des Akzeptumlaufs;denn wenn er bei einer Bank ein gewisses Maß überschreitet, so erregt dies Miß-trauen. Die Zweimonatsbilanzen nach dem ausführlichen Bilanzschema derBeichsbank haben derartige Mißbräuche erschwert, indem dieses Schema die ge-sonderte Angabe der eigenen Akzepte, der eigenen Ziehungen und der Solawechselder Kunden an die Order der Bank vorschreibt. In den seitdem veröffentlichtenBilanzen machen die eigenen Akzepte einen verschwindenden Bruchteil der Wechsel-bestände der Banken aus.
C. Das Diskontgeschäft.
a) Diskont und Rediskont. Das Diskontgeschäft 3 ) ist rechtlichWechselkauf 4 ), aber — in scharfer Scheidung von der juristischen Form — wirt-schaftlich eine Kreditgewährung. Kauf einer befristeten Forderungist Kreditgeschäft. Der Kreditgeber (Diskonteur) gibt sofortiges Geld gegeneine durch Akzept und Indossi gesicherte Forderung auf künftiges Geld. DerDiskonteur verfolgt den Zweck verzinslicher, kurzfristiger Anlage. Richtig istes daher, als Käufer von Wechseln den Diskont dem Zinsenkonto gutzuschreiben,als Verkäufer dem Zinsenkonto zu belasten. Dieses Verfahren ist in Deutschland bei der Buchung von Markwechseln üblich; dagegen wird der aus Zins und Kurs-gewinn zusammengesetzte Nutzen von fremden Wechseln buchhalterisch nichtunterschieden und über Devisenkonto verbucht. Weil die diskontierten Wechselnach Fälligkeitsterminen in einer Ledertasche geordnet werden, heißt der Besitzeiner Bank an Diskonten ihr „Portefeuille". Ein gutes Portefeuille ist die sichersteAnlage und insofern besser als Effekten, als keine Kursschwankungen riskiert werden;zugleich ist es die liquideste, in Wochen oder Monaten zurückfließende Anlage.Hierzu kommt, daß gute Diskonte jederzeit versilbert, „rediskontiert" werdenkönnen. Diskonte —• „Dispositionsurlauber der Kasse"! Da im Auslande öfters— wegen der Zinsunterschiede — Nachfrage nach deutschen Bankakzepten besteht,so zogen unsere Banken durch Rediskont bislang vielfach ausländisches Kapitalan. Klein- und Mittelbanken rediskontieren bei den Großbanken.
Die Reichsbank ist die letzte Rediskontstelle und alssolche die Krönung unseres Kreditgebäudes. Die Reichsbank ist zwar nicht ge-
l ) Max Schinkel im Plutus v. 4. März 1911.
! ) Lanaburgh, Bankenquete 1908/09. Berlin 1910. Materialien zur Frage desDepositenwesens. S. 45.
') R. M a y n c, Der Diskont. Jena 1899. W. P r i o n, Das deutsche Wechseldiskont-geschäft. Leipzig 1907.
*) Urteil des Reichsgerichts I. Zivilsenat vom 21. Aug. 1907.