II
Bankgeschäfte.
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f) Privatwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Beurteilung der Waren-verpfändung. Als Unterlage des Bankkredits steht privatwirtsehaftlich der Lager-schein hinter dem guten Warenwechsel zurück. Bei letzterem bietet die verkaufteWare Sicherheit, bei ersterem die unverkaufte Ware, die unter Umständen entwedergar nicht oder nur mit Verlust realisiert werden kann. Zudem ist beim Konosse-ment, Lagerschein usw. nur e i n Verpflichteter vorhanden, beim Wechsel mehrere.
Die volkswirtschaftliche Funktion derWarenbeleihungunsererBanken ergibt sich aus der Natur der beliehenen Waren. Als solche kommen haupt-sächlich in Betracht die Massengüter des Großhandels wie Getreide,Kaffee, Erze, Baumwolle, Oele, Petroleum, Salpeter, Düngemittel, Flachs, Hanf, Häuteu. ä. Je geringeren Qualitätsunterschieden und Preisschwankungen die Ware unter-liegt, um so geeigneter ist sie zur Verpfändung, um so geringer ist die Marge derBeleihung. Baumwolle wird höher beliehen als Kaffee, Getreide höher als Schmalzoder als amerikanische Fleischwaren 1 ). Dem Verderben ausgesetzte Waren wieTabak sind zur Beleihung weniger geeignet. Es handelt sich also weit überwiegendum Waren der Einfuhr. Da die Rohstoffgebiete als kapitalarme Länder aufsofortige Bezahlung drängen, so statten unsere Banken zu diesem Zwecke durchWarenbeleihung unseren Einfuhrhandel mit Betriebskapital aus. Durch Waren-verpfändung wird es dem Einfuhrhandel ermöglicht, sofort zu zahlen, aber stattsogleich loszuschlagen, die Ware zu lagern und günstige Preise abzuwarten. Zum Teilbefindet sich das Ausland auch in einer Art Monopolstellung, wie die VereinigtenStaaten als leitende Baumwollproduzenten, und es kann dem Käufer prompte Zahlungs-bedingungen aufzwingen. In England spielt Warenbeleihung aus dem Grunde eineweit größere Rolle als bei uns, weil es einen stärkeren Einfuhrhandel, dazu aucheinen bedeutenderen Durchfuhrhandel als Deutschland besitzt.
Weniger dient die Warenbevorschussung der Industrie und zwar in um sogeringerem Maße, j e verarbeiteter das Erzeugnis ist. Der Beleiher wird stets geneigt sein,gegenüber unsicheren Absatzmöglichkeiten das Hauptgewicht auf den bleibendenWert des Rohmaterials zu legen. Technisch eignen sich zur Beleihung die breitenStapelartikel der schweren Industrie in hohem Maße, wie z. B. Eisen in England dem Warrantsystem unterliegt. Zugunsten dieses Geschäfts wird angeführt:die Beleihung werde in Baisseperioden dahin wirken, das Fabrikat vom Markte fern-zuhalten, also die Preise zu stützen — freilich auch Hausseperioden unwirtschaftlichzu verlängern 2 ). Wie dem auch sei, die organisierte Eisenindustrie Deutschlands ist Gegnerin des Lagerscheins. Sie fürchtet Anreiz zu Ueberpröduktion, vor allemaber Kreditgewährung an Außenseiter und damit Durchbrechung des Kartell-systems. Starke Kartellindustrien bedürfen zudem weniger Bankkredit und ge-nießen ihn zu günstigen Bedingungen bei den befreundeten Banken in laufenderRechnung 3 ). Der deutschen Landwirtschaft dient der Lagerschein zurBeleihung ihres Hauptausfuhrgutes, des Zuckers. Dagegen ist unser deutscher Ge-treidebau, im Gegensatz zum amerikanischen, nicht in der Lage, sich des Lager-scheins zu bedienen, vor allem nicht in den westdeutschen „Fehlgebieten" mitlokalem Absatz. Schon die Verschiedenartigkeit unseres Saatgetreides ist ein Hin-dernis der Herstellung eines beleihbaren typischen Massenproduktes 4 ).
Das Gesagte erklärt, weswegen Warenbeleihung im industriestaatlichen Neu-deutschland, abgesehen von den Einfuhrhäfen, keine leitende Rolle spielt. InWarenlombards waren bei den — Zwischenbilanzen veröffentlichenden — 8 Berliner
*) W. Müller, Die Organisation des Kredit- und Zahlungsverkehrs in Deutschland (Bankarchiv VI 11, S. 99 ff.).
s ) Ad. Wagner, System der Zettelbankpolitik. Freiburg 1873. S. 311 ff.
3 ) Bayerdörfer, Das Lagerhaus- und Warrantsystem. (Conrads JahrbücherBd. 31. S. 106.)
4 ) Ad. Buchenberger. Agrarwesen und Agrarpolitik II. S. 521. Leipzig 1893.(Lehr- und Handbuch der politischen Oekonomie, herausgeg. v. Ad. Wagner, III, II, 2.)