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Die deutsche Kreditbank / von Gerhart von Schulze-Gaevernitz
Entstehung
Seite
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II

Bankgeschäfte.

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Forderungen mit Devisen- und Schecksendungen ausgeglichen werden. Die aus-wärtigen Wechselkurse sinken in Deutschland , wenn letzteres viele Pensionen gibt;sie steigen, wenn Deutschland die Pensionen zurücknimmt. Es bedeutet dies eineAusgleichung der Zahlungsbilanzen durch kurzfristigen Kredit. Zwar gehört Deutsch-land insofern zu denGläubigerländern", als es große Kapitalien in ausländischenUnternehmungen angelegt hat. Jedoch mit Bezug auf den kurzfristigen Kreditwar Deutschland bis vor kurzem ein Schuldnerland; Frankreich war der größtePensionsnehmer. AberPensionen" privatwirtschaftlich ein Mittel der vorüberge-henden Geldbeschaffung etwa am Jahres- und Quartalsende sind nicht ohne volks-wirtschaftlicheGefahr. Sie verstärken die Abhängigkeit vom Auslande, das bei Kredit-krisen oder politischen Verwicklungen die genommenen Pensionen jäh zurückschickenkann. So sandte Frankreich Pensionen zurück, als Deutschland eine Türkenanleiheübernahm, die Frankreich verweigert hatte. Besonders gefährlich ist es, auswärtige,fest verzinsliche Anleihen, die wir gewähren, mit Pensionen, die wir geben, zufinanzieren. Es war ein Fortschritt in derBichtung unserer finanziellen Krisen- undKriegsbereitschaft, daß das Pensionsgeschäft neuerdings zurücktrat. Insbesonderekonnte dieDeutsche Bank" in ihrem Jahresberichte von 1912 erklären, daß sieihre kurzfristigen Verbindlichkeiten gegen das Ausland durch jederzeit greifbareGuthaben in das Gleichgewicht gestellt habe.

c) Die Diskontierung von Buchforderungen 1 ) ist in diesern Zusammenhangzu erwähnen. Denn sie ist kein Forderungskauf, keine echte Diskontierung, sondernein Darlehen unter Sicherungszession einer Forderung: Buchforderungen werdenbeliehen. Der Erstschuldner,Diskontgeber", bleibt primär verhaftet. So sagt dieGewerbebank in Ulm ausdrücklich:Der Kredit wird auf Akzepte des Kredit-nehmersgegeben; diesen hatals Deckung die abzutretende Forderung zu dienen."Durch den Abtretungsvertrag geht die Forderung des A,Diskontgebers", auf dieBank B alsDiskontnehmer" über; aber der Schuldner des A, der sog.Dritt-schuldner" oderBuchschuldner" C braucht an die Bank erst nach Aushändigungeiner Abtretungserklärung zu zahlen. Die Diskontierung von Buchforderungen,welche von Oesterreich her neuerdings auch in Deutschland um sich gegriffen hat,bedeutet die Flüssigmachung ausstehender Forderungen, besonders des Klein-gewerbes, durch Bankkredit. Die Kundschaft des Kleingewerblers lehnt die Be-ziehung mit Warenwechseln ab, weil sie sich an feste Zahlungstermine nicht bindenkann oder will. Kleingewerbler und Kleinhändler ihrerseits befinden sich ihrenauf prompte Zahlung drängenden Lieferanten gegenüber oft in Zahlungsschwierig-keiten, die sie durch Verpfändung ihrer Buchforderungen zu überwinden suchen.Auch der Fabrikant nicht kartellierter Artikel ist gegenüber dem kartelliertenLieferanten vielfach zu sofortiger Zahlung verpflichtet, während seine Ausständenur unregelmäßig eingehen. Die unpünktlichen Zahlungsgewohnheiten sind inAgrarländern eine Folge von schwankenden Ernten. Dieser Grund trifft aber ge-wiß nicht mehr für das industriestaatliche Deutschland zu. Trotzdem herrscht auchin Deutschland noch weithin unerfreulichster Pump. Es erhebt sich die Frage:Ist die Diskontierung von Buchforderungen geeignet, die Borgwirtschaft zu be-kämpfen oder im Gegenteil sie zu verewigen? In dieser Frage nicht insozialen"Bücksichten gipfelt die volkswirtschaftliche Beurteilung jener vielgepriesenenKreditform.

Besonders wichtig scheint mir in solcher Hinsicht, ob der Drittschuldner be-nachrichtigt wird oder nicht. Bei den deutschen Kreditgenossenschaften, soweitsie Buchforderungen diskontieren, greift Beleihung erst dann Platz, wenn die For-

x ) Vgl. S c h ö n i t z , Der kleingewerbliche Kredit, S. 324, sowie die daselbst ange-führte reiche Literatur. Für das Rechtliche vgl. H o e n i g e r , Diskontierung von Buch-forderungen. Mannheim und Leipzig 1912. Ferner: Die Diskontierung von Buchforderungen.Der Geschäftswelt gewidmet von der Deutschen Bank. H. G. Mueller, Die Dis-kontierung offener Buchforderungen. Berlin , Springer 1909.