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G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank.
II
demselben Preise zuzüglich eines Zinszuschlags. Diese Konstruktion ist scharf zuscheiden vom privatwirtschaftlichen Zweck des Geschäfts: pfandmäßig gesicherteKreditgewährung 1 ). Der Kreditnehmer — Spekulant — heißt „Hereingeber";der Kreditgeber — Bank — heißt „Hereinnehmer" der Stücke; der.Zins heißt„R e p o r t", auch „Kostgeld", berechnet in Prozenten des Nennwertes als Zu-schlag zum Preis 2 ).
Aus der Verschiedenheit der juristischen Konstruktion ergeben sich keine we-sentlichen praktischen Unterschiede von Lombard und Report. Da beim Report juri-stisches Eigentum übertragen wird, so gehen die Stücke in die Konkursmasse desKreditgebers über; beim Lombard hat der Kreditgeber ein Recht auf „abgesonderteBefriedigung" aus den Stücken. Wichtiger ist folgender Unterschied: Das Lombard-pfand wird nicht voll beliehen; die Bank kann die Beleihungsgrenze festsetzen je nachder Güte der Person und des Pfandes. Beim Report erhält dagegen der Kreditnehmer alsKaufpreis den vollen Wert des Papieres. Der Kreditgeber traut ihm zu, daß er für Kurs-schwankungen gut ist; die Bank riskiert also die Kursschwankungen der reponiertenEffekten nebst Zins — sie riskiert nicht mehr, da die Effekten bei ihr lagern.Sie erhält das juristische Eigentum des Papieres, damit auch — nicht unerheblich —die Vertretungsbefugnis in der Generalversammlung bei reportierten Aktien.Da beim Reportgeschäft das persönliche Vertrauen eine größere Rolle spielt alsbeim Lombard, so ist der Reportsatz höher als der Lombardzins. Technische Vor-aussetzung des Reportgeschäfts ist das Termingeschäft, d. h. das usance-mäßige Zeitgeschäft, welches bestimmte „Terminpapiere" in bestimmten Quanten(runden Summen), „Schlußeinheiten" zu bestimmten künftigen „Terminen" um-setzt. Das Börsengesetz von 1896 hatte mit dem Termingeschäft auch das Report-geschäft so gut wie beseitigt. Neuerdings sind beide Geschäfte durch die Börsen-novelle von 1908 auf sicheren Rechtsboden gestellt; damit ist die Reportanlageunserer Banken wieder stark gewachsen. Von 1890 bis 1910 stiegen die Reportsund Lombards der deutschen Aktienbanken von 427 auf 2528 Millionen Mk.
b) Lombardzins und Reportsatz. Der Lombardzins richtet sich gemeinhinnach dem Lombardsatz der Reichsbank, und dieser wieder nach dem Diskontsatze;hierzu kommen noch je nach der Güte des Pfandes und der Kreditwürdigkeit desKunden — öfters noch recht erhebliche — Provisionen. In den Mittelpunkten desGeldverkehrs ist bei besten Pfändern der Privatdiskont maßgeblich.
Was bestimmt die Höhe des Reportsatzes ? Im allgemeinen die Lage des Geld-marktes, dessen Gradmesser der Diskontsatz ist. Regelmäßigerweise steht der Re-portsatz über dem Diskont, da Diskontanlage die sichrere und liquidere ist. DerReportrnarkt stellt ein gesondertes Becken des Geldmarktes dar, in welchemzunächst eigene Einflüsse sich geltend machen. Hohe Effektenkurse und großeHausseengagements bewirken hohe Reportsätze. Dabei steht der Report normaler-weise etwas höher als der Lombardsatz, wenigstens um die Stempelmehrbelastung,welche das Reportgeschäft als Eigentumsübertragung im Gegensatz zum Lombardbedingt. Jedoch besteht eine gegenseitige Ausgleichungstendenz zwischen Reportund Diskont. Hohe Diskontsätze locken das Geld vom Reportmarkte fort undzwingen die Spekulanten, wegen steigender Reportsätze, zu liquidieren, so daß derReport unter Umständen auf die Höhe des Diskonts herabsinkt. Uebrigens schwankendie Reportsätze auch nach den Effekten; hoher Reportsatz des einen Papiersim Vergleich zu dem andern ist der „Denunziant" einer ungesunden Lage des be-treffenden Effekts 3 ). Wollen viele Spekulanten gerade dieses Effekt verpfänden,so besteht die Gefahr, daß es am nächsten Ultimo viel verkauft, also im Kurse sinkenwird.